[TI] Erste Klausur

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Re: Erste Klausur

Beitragvon Someguy » 16.03.12 17:55

Auch hier danke für den Link @Marc

Ich hatte immer im Kopf bei einer Einsicht alles draussen zu lassen, was möglich ist. Aber laut AStA kann ich ja ruhig Sachen abschreiben, was ja enorm hilfreich ist, wenn man die Sachen nochmal lernen will, die man vergeigt hat. Einzig den letzten Punkt finde ich noch etwas fragwürdig. Heißt das wirklich, dass ich mir einfach die Klausur kopieren kann in der Einsicht und der Lehrstuhl muss nur sein "OK" geben, falls ich kopieren lasse?
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Re: Erste Klausur

Beitragvon paco89 » 16.03.12 22:26

boah, hier geht es ja ab....
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Re: Erste Klausur

Beitragvon Marco » 18.03.12 12:17

Volker Kamin hat geschrieben:Dieses BWL-Style lernen, wollen wir nicht fördern.

Ahja, interessant ... keine Kritik an sich selber/am Lehrstuhl zulassen, aber selber kräftig austeilen wollen?

Und nur zur Beruhigung, wenn es euch wirklich nur um den Schutz der Aufgabentypen geht: Bei garantiert 70% der Klausuren, die ich während meines Studiums geschrieben habe, konnte man sehr gut abschätzen, welche Aufgabentypen dran kommen können. Man musste nur die Vorlesung und Übungen (und die Kommentare der des Professors bzw. der Assistenten/Tutoren) richtig zu deuten wissen. Ich hatte noch das frühere Egfi geschrieben, aber dass entweder das Maschenverfahren oder das Knotenverfahren drankommt, war so sicher wie sonst was. Und das jeweils andere kam dann in der Wiederholungsklausur an. Genauso berechenbar waren Karnaugh-Diagramme im damaligen Rechnerstrukturen. Lediglich Wissensfragen sind natürlich nicht so gut abschätzbar.

Abgesehen davon sollte jedem klar sein, dass veröffentlichte (Probe-)Klausuren nur ein möglicher Pool an Aufgabentypen darstellen und dass durch findige Assistenten immer auch neue Aufgabentypen hinzukommen können. ;-)

HE hat geschrieben:Ganz abgesehen davon wurde ich anlässlich dieser Diskussion auch noch auf http://www.asta.rwth-aachen.de/lehre/pr ... gseinsicht hingewiesen

Besten Dank für den Link! Sollte das wirklich gültige Rechtslage sein, so entsprachen aber einige Einsichten (von verschiedenen Lehrstühlen) nicht dem Recht ...
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Re: Erste Klausur

Beitragvon mt-13 » 18.03.12 17:49

Ich finde es schon sehr faszinierend, dass der i11 anscheinend den Eindruck hat, die Klausuren wären so perfekt. :shock:
Bei allen Sachen, die ich beim i11 hatte (TI,EGI,HNP), kam es mir nicht so vor, dass man dort auf Verständnis prüft. Bei dem Zeitdruck den man immer hat, ist das auch nicht möglich. Ich kann mich noch gut erinnern, dass erst mal die Hausaufgaben nichts mit dem Klausurstoff gemeinsam hatten (WS09/10), die Punktevergabe nicht dem Aufwand entsprach und es einfach viel zu viel war. Es gibt auch harte Klausuren wie die bei Mr. Awesome (Katoen) oder Grädel, die jedoch fair und verständlich sind und einem auch positiv herausfordern. (Also kein dummes runter rechnen von zig Aufgaben) Daneben gibt es noch die Philosophie von Herrn Giesl, die Übungen etwas schwerer zu machen, aber dann die Leute mit einer einfachen Klausur zu belohnen. Das muss jedoch jeder Lehrstuhl für sich selbst aus machen. Aber das negativste war eigentlich die Organisation der Übung ... ich weis ja nicht, ob das der Herr Barrakat immer noch macht, aber damals war es so, dass er erstmal jedes mal unvorbereitet ankam und dann noch ziemlich unverschämt war. Wenn jemand ne Frage hatte, gab es nur ne dumme Antwort! Muss ja nicht sein oder? :-) Und das Beste war noch, als wir alle in der Einsicht waren und neben mir jemand noch nen halben Punkt holen wollte und Herr Barrakat dem dann sofort Prüfungstäuschung und son Schwachsinn vorgeworfen hat ... So, das wollte ich mal los werden, nach dieser "Anpreisung" :wink:
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Re: Erste Klausur

Beitragvon MartinL » 19.03.12 21:39

Was der AStA schreibt ist grundsätzlich richtig und kann in der gängigen Kommentierung zum Hochschulgesetz auch eingesehen werden.

Diese Rechte, die einem eingeräumt werden durch das Verwaltungsrecht, haben allerdings einen kleinen Haken. Es gibt keinerlei juristische (also gerichtliche) Möglichkeit das Recht als solches einzufordern. Lediglich im Zusammenhang mit einer konkreten Sachentscheidung (Prüfungsanfechtung vor Gericht) kann man das juritisch durchsetzen. Das wissen inzwischen eigentlich auch alle Leute an der Hochschule seit die Rechtsabteilung eine entsprechende Information an die Lehrstühle rausgegeben hat.
Versuchen kostet natürlich weiterhin nichts und es gibt bestimmt auch noch Leute, die sich von juritischen Argumenten einschüchtern lassen - die meisten zeigen sich inzwischen aber relativ unbeeindruckt.

Natürlich ist das alles kein Grund Einsichten so restriktiv wie möglich zu halten. Bei den meisten Leuten darf man sich Notizen machen, wenn das zum Nachvollziehen einer Lösung/Bewertung notwendig ist. Solltet ihr bei Einsichten unfair behandelt werden könnt ihr euch Vertrauensvoll an die Fachschaft wenden. Letztlich entscheidet der Prüfungsausschuss Informatik und da sitzen ganz vernünftige Leute drin.
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