Split aus DVBT in Aachen
Du redest wirr. GEZ hat mit Kabelanschluss soviel zu tun wie mit DVB-T. Du bist bereits gebührenpflichtig, wenn du ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithältst (also einen Fernseher hast) oder einen internetfähigen Computer hast (wovon wir ausgehen können).
Die Gebühr für Kabel zahlst du an die Firma, die das Kabelnetz betreibt. Das entfällt logischerweise bei DVB-T, ändert aber nix an GEZ und Gebührenpflicht.
Fazit: Wenn du also schon DVB-T-Hardware oder einen normalen Fernseher hast[1], musst du 17 Euro nochwas bezahlen, andernfalls 5 Euro nochwas.
[1] Gibt es da eigentlich schon Rechtsprechung zu? Wie verhält es sich mit analogen TV-Geräten in Regionen, wo gar kein analoges terrestrisches Signal mehr ausgestrahlt wird?

