http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bun ... tionID=684
( Die Domain "itc3.napier.ac.uk" ist wirklich die Domain des deutschen Petitionsausschusses.)
Nichtraucherschutz: Bundesweit einheitliches Rauchverbot ohne Ausnahmen
Eingereicht durch: Patrick Kast am Donnerstag, 3. April 2008
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Schutz der Gesundheit durch ein bundesweit einheitliches Rauchverbot ohne Ausnahmen für Gaststätten, Bars, Clubs, Kinos, Festzelte, Vereinsheime, geschlossene Gesellschaften, Kneipen, Casinos und sonstige zumindest teilweise öffentliche Räume zu stärken und somit seine Kompetenz wahrnehmen. Für die Einhaltung sind angemessen hohe Bußgelder und Kontrollen notwendig.
Begründung:
Die geltenden Rauchverbote in den Bundesländern haben zwar zu einer Verbesserung des Nichtraucherschutzes vor allem im Bereich der Gaststätten geführt. Aber ein hinreichend umfassender Schutz der Bevölkerung vor dem erwiesenermaßen in höchstem Maße schädlichen Passivrauch ist längst noch nicht hergestellt. Die jüngsten Gerichtsurteile zeigen, dass die zahlreichen Ausnahmeregelungen zu einer hohen Ungleichbehandlung der Wirte führen. Ein derartig unlogischer Flickenteppich in den Ländern sorgt für enorme Verwirrung, Ungerechtigkeit und Umgehen der bestehenden Verbote. Der Kneipentourismus steigt. Weitere Gerichtsurteile werden zeigen, dass die in jedem Land unterschiedlichen Regelungen so keinen Bestand haben können. All dies führt zu einer weiteren Aufweichung des Nichtraucherschutzes.
Raucherclubs und geschlossene Gesellschaften sprießen in Bayern wie Pilze aus dem Boden. Dies geschieht aus Angst der Wirte vor Umsatzverlusten und beschneidet die Wahlfreiheit des Bürgers in hohem Maße. Es wird immer schwerer, am sozialen Leben teilzunehmen, ohne zwangsweise Mitglied in Raucherclubs zu werden. Die Hürden für die Gründung eines Raucherclubs sind praktisch nicht vorhanden. Zudem sind die Kontrollen zur Einhaltung der Gesetze der Länder allgemein viel zu lasch und die Bußgelder zu gering. Es fehlt an Personal in den Ordnungsämtern, um vernünftige Kontrollen durchzuführen.
Daher muss der Bund endlich aktiv werden und dem Beispiel Frankreichs oder Italiens folgen. Nur so kann ein lückenloser Schutz der Bevölkerung und auch der Angestellten in Gaststätten erreicht und Ungleichbehandlung beseitigt werden. Zudem würde mehr Klarheit herrschen und eine Durchsetzung wäre mit geringerem bürokratischen Aufwand machbar. Gesundheitsschutz ist nicht teilbar! Der Wert der Gesundheit ist zu hoch, als dass Menschen in Festzelten zwar in Bayern geschützt werden, in Baden-Württemberg aber nicht. Ein vom Krebsforschungszentrum in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass der Bund sehr wohl die Gesundheit der Besucher und der Angestellten auch über das Arbeitsrecht schützen kann. Es wurde bereits zu lange gewartet. Es darf keine Ausnahmen und Konfusion mehr geben.
Bevor das hier zu FlameWars führt...jeder möge überlegen, ob er die Petition für sinnvoll hält und sie unterzeichnen oder es lassen.

