kb hat geschrieben:gewöhnt man sich eigentlich schnell an Englische Tastatur?
Eigentlich schon.
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Das ist ja mal frech. Die ganze Zeit piepen, ok, aber dann weggedrückt werden...Daniel hat geschrieben:die Front an der RWTH sagt "Die Kollegin ist gerade nicht da", die Front beim LBV sagt piep piep piep piep, besetzt.
kb hat geschrieben:afaik ist die grenze bei 400€/Monat ^^ zwischen 400-800 kommst du dann in die Gleitzone, bei der je nach Gehalt ein höherer Prozentsatz in die RV geht.
Auf deinen Monatsgehalt kommst du über "(Gehalt im Jahr + Extras)/Monate". So hats mir jedenfalls die Frau vom LBV mal gesagt.
Also wenn jetzt Weihnachtsgeld wegfällt, und man quasi mit 9€/Stunde ab Januar rechnen kann, hast du bisher 9*11*4,348=ca 430€/Monat (inkl. Allem). Dann kannste ja ausrechnen, wie viel du in den nächsten Monaten (April ausgenommen) arbeiten müsstest, um im Endeffekt einen Schnitt von unter 400€ zu bekommen.
Also, LBV "Wichtige Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", S.10 "Hinweise für geringfügige Beschäftigte", 2. Abschnitt:kb hat geschrieben:...ist definitiv richtig, steht auch so in den Unterlagen, die du vom LBV erhälst.
"Wenn Sie nicht mehr als 400,00 € pro Monat verdienen, und zwar regelmäßig und als vertraglich vereinbarts Arbeitsentgelt, haben Sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung[...]Dabei zählen als Ihr Arbeitsentgelt zusätzlich zu Ihrem monatlichen Einkommen:
- vertragliche Einmalzahlungen (zum Beispiel Jahressonderzahlung),
...."