Hallo,
zum 1.1.2008 ist ja die Vorratsdatenspeicherung [1] inkraftgetreten.
Daher meine Frage:
So wie ich das ganze als nicht-Jurist verstehe gilt die Regelung nur für
öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste. Handelt es bei der
RWTH um einen öffentlichen Email-Anbieter?
Wir also gespeichert und wenn ja, ab wann?
grüße,
Martin Weusten
[1] http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf
Antwort:
Sehr geehrter Herr Weusten,
wir verstehen uns als Betreiber eines Internetzugangs für eine geschlossene
Benutzergruppe. Die TKÜV würde damit auf uns nicht zutreffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Guido Bunsen
<meinung>
Damit ist dann also ganz klar wie sinnfrei diese ganze Speicherung ist, wenn man sie schon umgehen kann nur weil man Student ist. Man muss also nicht mal das technische Wissen besitzen um einen eigenen Mailserver aufsetzen. Wer jetzt immer noch glaubt das man damit Terroristen oder Schwerverbrecher fangen könnte...
</meinung>

