(Die Veränderungen sind noch nicht vom Rektor unterzeichnet also inoffiziell, aber bereits durch die diversen Räte (PAI, FSR,FBR))
Eine Info der Studienberatung sollte im Laufe der nächsten Tage aber auch rumgehen,...
Falls der Rektor ausse Pötte kommt (er woltle dei Änderung Freitag ratifiziert haben) gilt die Änderung schon ab diesem Semester,...
Wir als studentische Vertreter sind mit der Änderung überhaupt nicht glücklich und haben alles mögliche dagegen getan, aber leider haben wir keine Mehrheit...
Aus dem Protokoll des FBR:
Nach Entwurf des Prüfungsausschuss Informatik werden folgende Änderungen beschlossen:
§12 (1) BPO 06 Informatik erhält folgende Fassung:
Zur Bachelorprüfung kann nur zugelassen werden, wer
1. die in §3 bezeichneten Zugangsvorraussetzungen erfüllt,
2. an der RWTH in diesem Bachelor-Studiengang eingeschrieben ist
3. An allen betreffenden Veranstaltungen 90% Anwesenheit in den Vorlesungen und zugehörigen Übungen nachweisen kann. Für den Nachweis der Anwesenheit muss eine Anwesenheitsliste am Lehrstuhl der Veranstaltung geführt werden
In §9 DPO 97 Informatik wird als (5) eingefügt:
Zugelassen wird wer in allen in §11 genannten Veranstaltungen eine Anwesenheit von mindestens 90% in den Vorlesungen und zugehörigen Übungen nachweisen kann. Für den Nachweis der Anwesenheit muss eine Anwesenheitsliste am Lehrstuhl der Veranstaltung geführt werden.
Schön is das nich,....
