Alex

Watt, wer bist du denn??

Beitragvon pulsar » 17.08.09 20:12

Meisterbrau hat geschrieben:meine drei Pommes bestätigen es :)

Drei? Biste auch noch länger geblieben?
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Beitragvon Mike » 17.08.09 23:16

Meisterbrau hat geschrieben:Aber der Geruch ist definitiv nicht von mir, meine drei Pommes bestätigen es :)


Und da man sich nicht selber riechen kann werde ich es vermutlich auch nicht sein. *hust*
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Beitragvon Meisterbrau » 18.08.09 00:00

pulsar hat geschrieben:
Meisterbrau hat geschrieben:meine drei Pommes bestätigen es :)

Drei? Biste auch noch länger geblieben?


klar, wollte mir das ganze in Ruhe angucken ob es sich nicht für 12 Jahre lohnen würde, da fand ich 9 zu wenig. Außerdem konnte ich so Zeit überbrücken, mit 9 monaten wäre ich Dezember raus, was natürlich für nen Studienbeginn doof ist. Und für den Fall, dass ich nicht bei der Bw bleibe (was ja letztendlich auch passiert ist) warn die 6 Monate extra sehr lukrativ - insbesondere da ich quasi neben der Kaserne wohnte und dadurch freiwillig immer Wochenenddienste übernommen hab wenn einer anstand :D
Leider ist mein 4 1/2 monatiger Trip in den Kosovo an äußeren Umständen gescheitert, da hatte ich mich schon ein bisschen drauf gefreut.
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Beitragvon Vion » 18.08.09 09:19

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Beitragvon thana » 18.08.09 11:03

minuq hat geschrieben:Ich sollte meine Röntgenbilder ma vom Bund zurückverlangen :lol:

wer hat die denn angefertigt? prinzipiell kannst du da garnichts fordern weil du nicht autor bist und somit keine rechte daran hast ;-)
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Beitragvon minuq » 18.08.09 11:19

Angefertigt hat die mein Orthopäde.
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Beitragvon kb » 18.08.09 12:34

Ist doch egal, wer die Angefertigt hat. Selbstverständlich ist der Arzt verpflichtet, dir die Bilder zu geben ^^

Btw, willkommen ;) Wie du siehst, wird hier jede Chance zum "Threadmissbrauch" gut genutzt ^^
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Beitragvon foogy » 18.08.09 18:46

Pillenfresser hat geschrieben:Mensch, 19. Ich fühl mich so alt. Ich will gar nicht wissen, wie es foogy geht. :roll:

Der fühlt sich nicht alt. Der ist es einfach :) Sie zu dass du schnell fertig wirst. Um so länger kannst du für meine Rente schuften!
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Beitragvon Meisterbrau » 19.08.09 00:51

kb hat geschrieben:Ist doch egal, wer die Angefertigt hat. Selbstverständlich ist der Arzt verpflichtet, dir die Bilder zu geben ^^


Nein, ist er nicht.
Es gibt für Röntgenbilder und deren begleitende Dokumentation eine Aufbewahrungspflicht. Der Aufbewahrungspflichtige ist im Allgmeinen derjenige, der die Bilder anfertigt, also der Radiologe.
einem den Patienten später untersuchenden Arzt sind die Bilder oder Kopien auf Anfrage zu überlassen, insbesondere um die Strahlendosis von Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Die Bilder können dem Patienten VORÜBERGEHEND(sic!) überlassen werden, damit dieser sie an weiterbehandelnde Ärzte weitergeben kann.
Danach sind sie aber wieder an den Aufbewahrungspflichtigen zurückzugeben, unbedingt.
All dies problemlos nachlesbar unter:
http://bundesrecht.juris.de/r_v_1987/__28.html
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Beitragvon O.D. » 19.08.09 01:01

Die eigentliche Frage ist doch, was die Sanktion bei Nichtrückgabe ist. Ferner, die Sanktion bei nicht selbstverschuldetem Verlust (Diebstahl, etc.).
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Beitragvon Meisterbrau » 19.08.09 08:26

O.D. hat geschrieben:Die eigentliche Frage ist doch, was die Sanktion bei Nichtrückgabe ist. Ferner, die Sanktion bei nicht selbstverschuldetem Verlust (Diebstahl, etc.).

Ein Verstoß dagegen ist laut Abschnitt 7, §44 der röntgenverordnung eine ordnungswidrigkeit im sinne des atomgesetzes, § 46 Abs. 1 Nr. 4 .
die hab ich grad gegooglet, daraus folgt:
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 2a, 2b, 2c, 2e, 3 und 4 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro [...] bestraft werden.

siehe
http://bundesrecht.juris.de/atg/__46.html
und
http://bundesrecht.juris.de/r_v_1987/__44.html

kann also bei Fahrlässigkeit teuer werden :)
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Beitragvon Pila » 19.08.09 13:09

minuq hat geschrieben:Ich überlege gerade zu erwähnen, dass ich auch 19 bin. Aber ich glaube ich sag mal lieber nicht, dass ich erst nächstes Jahr 20 werde - im dritten Semester dann.


Hey, ich auch. :wink: Ich werd 20 im 4ten Semester. :)
Achja, viel Spaß im Forum. Kann eine sehr gute Hilfe manchmal sein. :P
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Beitragvon kb » 19.08.09 14:37

@Meisterbrau
Zitat: "Der untersuchten oder behandelten Person ist auf deren Wunsch eine Abschrift oder Ablichtung der Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 6 und 7 zu überlassen.".
Das heißt, dass der Arzt dazu verpflichtet ist. Dass es nicht die Originalbilder, sondern eine "Abschrift/Ablichtung" ist, ist doch Jacke wie Hose.
Geht ja nicht darum, dass man die Röntgenbilder für sich behält, sondern sie bekommen wird, wenn man will. Und da kann der Arzt nicht sagen "Nö, geb ich nicht".
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Beitragvon mugen » 19.08.09 14:48

Herrlich wie ihr in nem Vorstellungsthread mit Röntenbildern trollt.
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Beitragvon minuq » 19.08.09 15:16

Naja, trollen ist es nicht unbedingt.
Aber ich glaub ich hak beim Bund tatsächlich mal nach *g*
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