Vion hat geschrieben:Der Witz an dieser Regelung ist mehr, dass es keine wirklich harte Grenze ist.
Sobald man die 35 CPs einmal erreicht hat darf man nichts mehr in dem Bereich hören.
Hat man aber z.B. nur 34 CPs, dann darf man noch ein mit beliebiger Creditpunktanzahl hören, da man die 35 CPs noch net erreicht hat.
Wer hat sich das ausgedacht ...
PS: Das Schwerpunktkolloquium gehört übrigends auch in diese Regelung mit rein ...
Man sagt sich, das Schwerpunktkolloquium soll bald aus dieser Grenze rausgenommen werden (und demnach sollten entsprechende Anträge gute Chancen haben...).
Gegenfrage: Hast du eine bessere Regelung?
Zu den 34/35 CP: Du darfst immer noch was hören, du kannst dir für deinen Master aber nur 35 CP anrechnen lassen. Das heißt wenn du bei 34 bist wird dir vom nächsten Modul dann noch 1 CP angerechnet, der Rest ist dann "zusätzlich". Wenn das Seminar das Modul ist, von dem nur Teile angerechnet werden: ich habe kA ob das zulässig ist. Beantrag am besten, dass das Schwerpunktkolloquium nicht mit reinzählt, dann hättest du ja genau die 4 CP frei...
[Edit]
Nein, das ist nicht zulässig. Seminare, die du später machst, müssten voll gewertet werden, die Vorlesungen fliegen dann raus. Die PO sagt, du musst Vorlesungen im Umfang von 54 CP machen, das heißt alles was du an Vorlesungen mehr machst, wird nicht gewertet...
BTW: Nicht gewertet = Steht als Zusatzmodul auf dem Zeugnis (vielleicht? auf jeden Fall auf Antrag), zählt aber jedenfalls nicht mit in die Note