sumisu hat geschrieben:Es gibt allerdings einen Sonderfall bei den Wiederholern:
a) Sollte ein Wiederholer die Zulassung nicht erhalten, kann er einen
Antrag auf Fristverlaengerung an den Pruefungsausschuss Informatik
stellen. Ich nehme hierbei bezug auf die Frist, das ein Modul
spaetestens 1 Jahr nach dem Ersten Fehlversuch bestanden werden muss."
Naja, den Antrag auf Fristverlängerung kann man auch stellen, wenn man die Zulassung erhält, aber noch keine drei Fehlversuche hat (zum Beispiel ein Versuch abgemeldet, einer mit Attest, also zwei Fehlversuche in zwei Jahren -> Frist abgelaufen)
Ob der Antrag genehmigt wird, ist dann Sache des Prüfungsausschusses, aber das ist es ja auch in deinem Fall "a)"