[Stocha] Länge der 1. Klausur zulässig?

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Beitragvon Quinie » 20.08.08 19:18

dito
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Beitragvon zven » 20.08.08 19:23

Es war zwar (nur) mein erster Versuch, aber ich verschenke ungern Versuche. Bis zu welcher Frist könnte man die, sofern überhaupt möglich, für ungültig erklären? Diesbezüglich könnte man ja schon fast nen FAQ aufmachen :-D
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Beitragvon MartinM » 20.08.08 19:28

Ich fand die Klausur auch zu kurz. Ich kenne noch die Klausuren vom letzten Jahr und deren Umfang und diese hier war meiner Meinung nach um ein vielfaches schwerer. Fast gleicher Stoff und weniger Zeit. :?
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Beitragvon AFI-Emo » 20.08.08 20:04

Ich habe die Klausur bestanden und bin mit meiner 2,7 zufrieden.
Sprich: wenn man die Klausur für alle als ungültig erklären würde, dann wäre es aus meiner Sicht vollkommen ungerecht.

Da ich bei Gott kein Überflieger bin und mit einem schlechteren Ergebnis gerechnet habe kann ich nach meinem Ergebnis nur zu dem Schluss kommen: rein theoretisch war sie in den 90 Minuten machbar.

Natürlich: hätte ich ne 5,0 würde ich das möglicherweise anders beurteilen.
Aber dennoch habe ich keinen Bock diese Klausur wiederholen zu müssen!
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Beitragvon LonliLokli » 20.08.08 20:13

Ich fand die Klausur auch gut machbar (sprich in der Klausur kam nur das vor, was in den Übungsblättern behandelt wurde). Leieder gab es (zumiendest für mich) winig Zeit für die Vorbereitung. Ich habe die Klausur zwar bestenden, aber würde die gerne wiederholen. Solle jemandem gelingen sich mit der Ungültigkeit durchsetzen, würde mich auf diese Information freuen.
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Beitragvon kb » 20.08.08 20:55

Vielleicht kann man sich mit dem Lehrstuhl darauf einigen, die zum Bestehen notwendige Punktzahl um 25% zu senken (bzw die max. erreichbare Punktzahl um 25% zu senken, und dann wie gewohnt 50% zum Bestehen usw...).
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Beitragvon LonliLokli » 20.08.08 21:01

kb hat geschrieben:Vielleicht kann man sich mit dem Lehrstuhl darauf einigen, die zum Bestehen notwendige Punktzahl um 25% zu senken (bzw die max. erreichbare Punktzahl um 25% zu senken, und dann wie gewohnt 50% zum Bestehen usw...).

Glaube ich nicht, dass das geht. Die Bestehungsgrenze wurde ehe auf 40% gesenkt. Und mit 25% wäre Klausur ein Witz.
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Beitragvon rootnode » 20.08.08 21:03

Wer redet denn da von 25% Bestehensgrenze?
Was kb meinte war: 0.75 * MaximalePunktzahl * 0.5 = Neue Bestehensgrenze.
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Beitragvon Alexander Urban » 20.08.08 21:12

LonliLokli hat geschrieben:
kb hat geschrieben:Vielleicht kann man sich mit dem Lehrstuhl darauf einigen, die zum Bestehen notwendige Punktzahl um 25% zu senken (bzw die max. erreichbare Punktzahl um 25% zu senken, und dann wie gewohnt 50% zum Bestehen usw...).

Glaube ich nicht, dass das geht. Die Bestehungsgrenze wurde ehe auf 40% gesenkt. Und mit 25% wäre Klausur ein Witz.

Wie war das, 115% aller Informatiker können keine Prozentrechnung?

Rechne mal nach. Ach was, ich machs für dich:

Vorher angekündigte Bestehensgrenze: 50%.
Neue Bestehensgrenze: 50% - 25%*50% = 37,5%.
Bisher verwendete Bestehensgrenze: 40%.

Das sollte der Leerstuul so grade noch verkraften können...
Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger dem Staat Einschränkungen ihrer Rechte.

Kontrollierende und inhaltlich wertende Eingriffe in eine technologisch neutrale Infrastruktur sind eine Gefahr für den freiheitlichen Rechtsstaat.
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Beitragvon cracki » 20.08.08 22:12

Alexander Urban hat geschrieben:Vorher angekündigte Bestehensgrenze: 50%.
Neue Bestehensgrenze: 50% - 25%*50% = 37,5%.
Bisher verwendete Bestehensgrenze: 40%.


zwischen 37.5 und 40 prozent sind kaum ein unterschied. das bringt doch garnichts.

wer mit seiner note zufrieden ist, soll sie haben. alle anderen koennen sich legitim beschweren.
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Beitragvon aRo » 21.08.08 00:15

eben. ist doch Blödsinn, wenn alle ihre Note aberkannt bekommen würden, weil der Lehrstuhl ein bisschen geschlammt hat.
Außerdem wurden die Noten wenn dann unter erschwerten Bedingungen erreicht und wer damit zufrieden ist, soll sie doch behalten.

Also ich bin nämlich mit meiner Note zufrieden und positiv überrascht worden. Ich will auf keinen Fall neu schreiben :)

Dass die Zeit nicht üppig war, finde ich auch. Aber machbar war es schon...und anscheinend haben sie ja recht fair bewertet, denn ich hatte auch nicht ganz alles und habe nun eine 1,3.
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Beitragvon AGo » 21.08.08 00:38

darüber, dass die Klausur komplett für ungültig erklärt wird müsst ihr euch meiner Meinung nach (IANAL) keine Sorgen machen, da der PA in diesen Dingen imer nur auf Antrag tätig wird und alle Entscheidungen Einzellfallentscheidungen sind, d.h. der Versuch wird dann für die Antragssteller gestrichen, wenn deren Antrag statt gegeben wird.

Aber wie gesagt, wir (Vertreter im PAI) werden uns da mal Gedanken drüber machen und schaun was geht
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Beitragvon bt » 21.08.08 14:25

ich finds übertrieben nun nen grund fürs nichtbestehen zu suchen.

leute, wär die klausur 120min gewesen, wär eben auch mehr stoff abgefragt worden ;)
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Beitragvon diecky » 21.08.08 14:35

bt hat geschrieben:ich finds übertrieben nun nen grund fürs nichtbestehen zu suchen.

leute, wär die klausur 120min gewesen, wär eben auch mehr stoff abgefragt worden ;)


*unterschreib*
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Beitragvon mirko » 21.08.08 14:56

bt hat geschrieben:ich finds übertrieben nun nen grund fürs nichtbestehen zu suchen.

leute, wär die klausur 120min gewesen, wär eben auch mehr stoff abgefragt worden ;)


hach - endlich jemand, der es auf den punkt bringt :)
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