[Stocha] Länge der 1. Klausur zulässig?

[AfI] Analysis für Informatiker
[Diskrete] Diskrete Strukturen
[LA] Lineare Algebra
[Stocha] Einführung in die angewandte Stochastik
[NumRech] Numerisches Rechnen

Länge der 1. Klausur zulässig?

Beitragvon Meolus » 20.08.08 13:35

Wie lange hatte man eigentlich für die Stocha-Klausur am 19.07.2008 Zeit gehabt? 90 oder 120 Minuten?
Zuletzt geändert von Meolus am 20.08.08 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Real programmers don't comment their code;
if it was hard to write, it should be hard to read.
Benutzeravatar
Meolus
 
Beiträge: 43
Registriert: 23.04.06 13:58
Wohnort: Aachen

Beitragvon oxygen » 20.08.08 13:40

90 Minuten.
oxygen
 
Beiträge: 1054
Registriert: 16.12.05 23:05
Wohnort: Bergheim
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Medizin

Beitragvon Meolus » 20.08.08 13:52

Dann Frage ich mich warum die so kurz war, weil in der DPO steht doch:

§ 11 Ziel, Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung
[...]
(3) Die Fachprüfungen bestehen
[...]
4. im Fach Mathematik I aus einer zweistündigen Klausurarbeit über Differentialgleichungen und
Numerik sowie einer zweistündigen Klausurarbeit über Stochastik für Informatiker als Teilprüfungen,
[...]

(Zweite Ordnung - Nr. 696 vom 06.06.2002 (vollständige DPO))

In der dritten Ordnung - Nr. 888 vom 16.07.2004, sowie
in der Bekanntmachung - Nr. 916 vom 20.09.2004, sowie
in der fünften Ordnung - Nr. 961 vom 08.03.2005, sowie
in der vierten Ordnung - Nr. 1133 vom 08.03.2005, sowie
in der sechsten Ordnung - Nr. 1134 vom 08.03.2005
konnte ich keine Änderungen an der Stocha-Klausur entdecken, ausser dass die Veranstaltung in Nr. 1133 "Stochastik für Informatiker" durch "Stochastik" ersetzt wurde. Aber das sollte doch nichts an der Prüfung ändern, oder doch? Die Zulassung zur Klausur hat sich für Diplomer ja auch nicht geändert.
Oder fehlt mir nur eine der offiziellen Bekanntmachungen in der das drin steht?
Real programmers don't comment their code;
if it was hard to write, it should be hard to read.
Benutzeravatar
Meolus
 
Beiträge: 43
Registriert: 23.04.06 13:58
Wohnort: Aachen

Beitragvon Miss*Sunflower » 20.08.08 14:04

Meolus hat geschrieben:Dann Frage ich mich warum die so kurz war, weil in der DPO steht doch:

§ 11 Ziel, Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung
[...]
(3) Die Fachprüfungen bestehen
[...]
4. im Fach Mathematik I aus einer zweistündigen Klausurarbeit über Differentialgleichungen und
Numerik sowie einer zweistündigen Klausurarbeit über Stochastik für Informatiker als Teilprüfungen,
[...]

(Zweite Ordnung - Nr. 696 vom 06.06.2002 (vollständige DPO))

In der dritten Ordnung - Nr. 888 vom 16.07.2004, sowie
in der Bekanntmachung - Nr. 916 vom 20.09.2004, sowie
in der fünften Ordnung - Nr. 961 vom 08.03.2005, sowie
in der vierten Ordnung - Nr. 1133 vom 08.03.2005, sowie
in der sechsten Ordnung - Nr. 1134 vom 08.03.2005
konnte ich keine Änderungen an der Stocha-Klausur entdecken, ausser dass die Veranstaltung in Nr. 1133 "Stochastik für Informatiker" durch "Stochastik" ersetzt wurde. Aber das sollte doch nichts an der Prüfung ändern, oder doch? Die Zulassung zur Klausur hat sich für Diplomer ja auch nicht geändert.
Oder fehlt mir nur eine der offiziellen Bekanntmachungen in der das drin steht?


Wenn man sich daran festhalten könnte, dann wäre das cool! Ich hab nämlich - meiner Meinung nach - nur nicht bestanden, weil mir die Zeit fehlte...
Mist, dass AGo gerade nicht da ist -> Prüfungsausschuss
"Esst mehr Gemüse!"
Benutzeravatar
Miss*Sunflower
 
Beiträge: 1645
Registriert: 11.09.05 17:04
Wohnort: Aachen
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Psycho

Beitragvon oxygen » 20.08.08 14:05

Du hast recht. Ich weiß auch nicht was das soll. Ich muss auch sagen, vom Umfang her, wären 120 Minuten angemessen gewesen. Aber ist mir jetzt auch egal... geschafft ist geschafft.
oxygen
 
Beiträge: 1054
Registriert: 16.12.05 23:05
Wohnort: Bergheim
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Medizin

Beitragvon Martin » 20.08.08 14:09

Miss*Sunflower hat geschrieben:Mist, dass AGo gerade nicht da ist -> Prüfungsausschuss


Ist ja nicht so, dass André der einzige Studi im Prüfungsausschuss wäre. Meiner Meinung verstößt eine Klausurlänge von 90 min. sowohl gegen DPO als auch BPO. Vermutlich dürfte man da mit einem Einspruch keine schlechten Karten haben, das ist ein ganz klarer Formfehler.
Martin
10100111001
 
Beiträge: 1932
Registriert: 09.09.05 17:47
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: BWL

Beitragvon Miss*Sunflower » 20.08.08 14:14

mister_nu hat geschrieben:
Miss*Sunflower hat geschrieben:Mist, dass AGo gerade nicht da ist -> Prüfungsausschuss


Ist ja nicht so, dass André der einzige Studi im Prüfungsausschuss wäre. Meiner Meinung verstößt eine Klausurlänge von 90 min. sowohl gegen DPO als auch BPO. Vermutlich dürfte man da mit einem Einspruch keine schlechten Karten haben, das ist ein ganz klarer Formfehler.


Ok, ich weiß halt sonst nicht wer noch drinnen ist! ;) Soll ich dann mal dem PA ne E-Mail schreiben?
"Esst mehr Gemüse!"
Benutzeravatar
Miss*Sunflower
 
Beiträge: 1645
Registriert: 11.09.05 17:04
Wohnort: Aachen
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Psycho

Beitragvon rootnode » 20.08.08 14:24

Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.


Hm, ich hab so eine Aknündigung nie zu Gesicht bekommen. Sieht also wirklich nach nem Formfehler aus.
Benutzeravatar
rootnode
 
Beiträge: 320
Registriert: 06.02.07 00:59
Wohnort: Aachen, Pontstraße

Beitragvon Miss*Sunflower » 20.08.08 14:26

rootnode hat geschrieben:
Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.


Hm, ich hab so eine Aknündigung nie zu Gesicht bekommen. Sieht also wirklich nach nem Formfehler aus.


Ja, von sowas habe ich auch gehört. Naja, kann ja auch für die Bachelor interessant sein, da die Note ja dann quasi nicht ganz Rechtens ist. Ich warte auf jeden Fall mal die Nachprüfung ab und wende mich dann an den PA, falls diese schlecht ausfallen sollte.
"Esst mehr Gemüse!"
Benutzeravatar
Miss*Sunflower
 
Beiträge: 1645
Registriert: 11.09.05 17:04
Wohnort: Aachen
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Psycho

Beitragvon oxygen » 20.08.08 14:29

rootnode hat geschrieben:
Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.


Hm, ich hab so eine Aknündigung nie zu Gesicht bekommen. Sieht also wirklich nach nem Formfehler aus.

In dem klausurinfo.pdf vom 2. Juli stehts drin. Nur ist das nicht immerhalb der 3 Woche nach Vorlesungsbeginn.
oxygen
 
Beiträge: 1054
Registriert: 16.12.05 23:05
Wohnort: Bergheim
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Medizin

Beitragvon Martin » 20.08.08 14:34

Nochmal zusammengefasst:

  • Für Studierende im Diplomstudiengang nach DPO 97 verstößt die Klausur gegen § 11 Abs. 3 Nr. 4 DPO 97: "Im Fach Mathematik I aus einer zweistündigen Klausurarbeit über Differentialgleichungen und Numerik sowie einer zweistündigen Klausurarbeit über Stochastik für Informatiker als Teilprüfungen".
  • Für Studierende im Bachelorstudiengang verstößt die Klausur gegen § 14 Abs. 4 BPO: "Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderung der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.".
  • Wer Widerspruch gegen die Klausur einlegt, dürfte vermutlich einen neuen Versuch bekommen -- dann wird der alte Versuch aber komplett gestrichen, es ist u.U. also auch eine Verschlechterung möglich.
  • Für Diplomstudierende empfiehlt sich, erst die mündliche Nachprüfung abzuwarten.


Wer einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen möchte, meldet sich am besten Zwecks Beratung an die studentischen Mitglieder im Prüfungsausschuss. Diese erreicht man unter pai <at> fsmpi.rwth-aachen.de
Martin
10100111001
 
Beiträge: 1932
Registriert: 09.09.05 17:47
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: BWL

Beitragvon Meolus » 20.08.08 14:40

oxygen hat geschrieben:In dem klausurinfo.pdf vom 2. Juli stehts drin. Nur ist das nicht immerhalb der 3 Woche nach Vorlesungsbeginn.

In meiner klausurinfo.pdf steht 2. Juni 2008! Die klausurinfo2.pdf ist vom 1. Juli 2008. Zudem gilt das nur in der BPO. In der DPO steht davon nichts.
Real programmers don't comment their code;
if it was hard to write, it should be hard to read.
Benutzeravatar
Meolus
 
Beiträge: 43
Registriert: 23.04.06 13:58
Wohnort: Aachen

Beitragvon oxygen » 20.08.08 14:43

Eh. Ja. Juni. ändert aber nichts.
oxygen
 
Beiträge: 1054
Registriert: 16.12.05 23:05
Wohnort: Bergheim
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Medizin

Beitragvon Alexander Urban » 20.08.08 14:50

Meolus hat geschrieben:In meiner klausurinfo.pdf steht 2. Juni 2008!
3 Wochen nach Vorlesungsbeginn wäre allerdings spätestens der 30.04. gewesen...
Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger dem Staat Einschränkungen ihrer Rechte.

Kontrollierende und inhaltlich wertende Eingriffe in eine technologisch neutrale Infrastruktur sind eine Gefahr für den freiheitlichen Rechtsstaat.
Alexander Urban
 
Beiträge: 699
Registriert: 19.04.06 20:25
Wohnort: KaWo2
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: SS 07
Anwendungsfach: Medizin

Beitragvon Miss*Sunflower » 20.08.08 15:00

mister_nu hat geschrieben:Nochmal zusammengefasst:


  • Wer Widerspruch gegen die Klausur einlegt, dürfte vermutlich einen neuen Versuch bekommen -- dann wird der alte Versuch aber komplett gestrichen, es ist u.U. also auch eine Verschlechterung möglich.


Ja stimmt. Besonders, da der Prof ja auch ein A**** sein könnte und einfach mal ne schwerere Klausur stellen könnte. Muss man - wenn es nur um die Note geht - doch auch berücksichtigen!
"Esst mehr Gemüse!"
Benutzeravatar
Miss*Sunflower
 
Beiträge: 1645
Registriert: 11.09.05 17:04
Wohnort: Aachen
Studiengang: Informatik (Dipl.)
Studiert seit: fertig
Anwendungsfach: Psycho

Nächste

Zurück zu Mathematik