§ 11 Ziel, Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung
[...]
(3) Die Fachprüfungen bestehen
[...]
4. im Fach Mathematik I aus einer zweistündigen Klausurarbeit über Differentialgleichungen und
Numerik sowie einer zweistündigen Klausurarbeit über Stochastik für Informatiker als Teilprüfungen,
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Meolus hat geschrieben:Dann Frage ich mich warum die so kurz war, weil in der DPO steht doch:§ 11 Ziel, Umfang und Art der Diplom-Vorprüfung
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(3) Die Fachprüfungen bestehen
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4. im Fach Mathematik I aus einer zweistündigen Klausurarbeit über Differentialgleichungen und
Numerik sowie einer zweistündigen Klausurarbeit über Stochastik für Informatiker als Teilprüfungen,
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(Zweite Ordnung - Nr. 696 vom 06.06.2002 (vollständige DPO))
In der dritten Ordnung - Nr. 888 vom 16.07.2004, sowie
in der Bekanntmachung - Nr. 916 vom 20.09.2004, sowie
in der fünften Ordnung - Nr. 961 vom 08.03.2005, sowie
in der vierten Ordnung - Nr. 1133 vom 08.03.2005, sowie
in der sechsten Ordnung - Nr. 1134 vom 08.03.2005
konnte ich keine Änderungen an der Stocha-Klausur entdecken, ausser dass die Veranstaltung in Nr. 1133 "Stochastik für Informatiker" durch "Stochastik" ersetzt wurde. Aber das sollte doch nichts an der Prüfung ändern, oder doch? Die Zulassung zur Klausur hat sich für Diplomer ja auch nicht geändert.
Oder fehlt mir nur eine der offiziellen Bekanntmachungen in der das drin steht?
Miss*Sunflower hat geschrieben:Mist, dass AGo gerade nicht da ist -> Prüfungsausschuss
mister_nu hat geschrieben:Miss*Sunflower hat geschrieben:Mist, dass AGo gerade nicht da ist -> Prüfungsausschuss
Ist ja nicht so, dass André der einzige Studi im Prüfungsausschuss wäre. Meiner Meinung verstößt eine Klausurlänge von 90 min. sowohl gegen DPO als auch BPO. Vermutlich dürfte man da mit einem Einspruch keine schlechten Karten haben, das ist ein ganz klarer Formfehler.
Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.
rootnode hat geschrieben:Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.
Hm, ich hab so eine Aknündigung nie zu Gesicht bekommen. Sieht also wirklich nach nem Formfehler aus.
rootnode hat geschrieben:Die Dauer einer Klausur beträgt in der Regel 120 Minuten. Abweichungen von dieser Regel können vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Änderungen der Dauer einer Klausur ist den Studierenden spätestens 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn durch Aushang und im elektronischen Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.
Hm, ich hab so eine Aknündigung nie zu Gesicht bekommen. Sieht also wirklich nach nem Formfehler aus.
oxygen hat geschrieben:In dem klausurinfo.pdf vom 2. Juli stehts drin. Nur ist das nicht immerhalb der 3 Woche nach Vorlesungsbeginn.
3 Wochen nach Vorlesungsbeginn wäre allerdings spätestens der 30.04. gewesen...Meolus hat geschrieben:In meiner klausurinfo.pdf steht 2. Juni 2008!
mister_nu hat geschrieben:Nochmal zusammengefasst:
- Wer Widerspruch gegen die Klausur einlegt, dürfte vermutlich einen neuen Versuch bekommen -- dann wird der alte Versuch aber komplett gestrichen, es ist u.U. also auch eine Verschlechterung möglich.