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Beitragvon Christopher.Schleiden » 20.02.08 00:32

Aber nur, wenn du nicht bestanden hast. Freiwilliges "Notenverbessern" ist iirc nicht vorgesehen.
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Unklar ausgedrückt

Beitragvon YtKM » 20.02.08 00:36

Da habe ich mich wohl etwas unklar ausgedrückt.

Meine Frage zielte eher darauf ab, ob man trotz Bestehen der Klausur nochmals schreiben kann um sich ggf. zu verbessern oder auch zu verschlechtern.

In der Prüfungsordnung finde ich lediglich Aussagen darüber, was geschieht, wenn man eine Prüfung nicht besteht.
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Re: Unklar ausgedrückt

Beitragvon Martin » 20.02.08 00:45

YtKM hat geschrieben:In der Prüfungsordnung finde ich lediglich Aussagen darüber, was geschieht, wenn man eine Prüfung nicht besteht.


Da nichts drüber drin steht, geht's auch nicht.
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Beitragvon TheStranger » 20.02.08 01:36

Nein, wenn eine Klausur als bestanden gilt, so kann diese nicht nochmal geschrieben werden. Ob man in der Einsicht seine Klausur "schlecht" reden kann, damit man durchfällt, ka.

EDIT: Ups, umblättern bevor man nen neuen Post druntersetzt, der post kann gelöscht werden.
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Punktevberteilung

Beitragvon schlimmchen » 20.02.08 02:11

hallo,

ich hab mich für die punkteverteilung interessiert, und hab aus der tabelle schnell ein diagramm gemacht. wens interessiert, klicken...

edit: in der tabelle haben 144 leute punkte bekommen. davon haben 94 (65%) bestanden, durchgefallen sind damit 50 (35%). die durchschnittspunktzahl ist 53,15. Standardabeichung ist 19,8; das aber ohne gewähr^^

greez
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Re: Nochmal schreiben?

Beitragvon Commo » 20.02.08 03:22

AGo hat geschrieben:
YtKM hat geschrieben:Mich interessiert in erster Linie die Regelung für Bachelor-Studenten.


RTFM! :roll:


spoiler: §20...


rtfm yourself... über gewollte wiederholung bei bestandener prüfung wird nichts explizit erwähnt. - Hm war ich langsam
Zuletzt geändert von Commo am 20.02.08 03:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon heipei » 20.02.08 03:35

Wenn ihr meint euch eure X punkte nicht schlechtreden zu koennen (um die Klausur nochmal zu schreiben) was spricht dagegen mit nem Rotstift bewaffnet zur Einsicht zu gehen und an eurer Note rumzudoktorn, entweder es klappt oder die lassen euch die Klausur nochmal schreiben wegen Taeuschungsversuch ;) Nur so eine (ziemlich doofe) Idee
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Re: Nochmal schreiben?

Beitragvon AGo » 20.02.08 10:20

Commo hat geschrieben:rtfm yourself... über gewollte wiederholung bei bestandener prüfung wird nichts explizit erwähnt. - Hm war ich langsam


BPO §19 (3) hat geschrieben:Eine Prüfung ist bestanden, wenn die Fachnote mindestens "ausreichend" (4,0) ist,


BPO §20 (1) hat geschrieben:Bei "nicht ausreichenden" Leistungen können die Pflichtfachprüfungen zweimal [...] wiederholt werden.


Wie explizit willses denn noch haben? Da steht doch "Bei", was genausoviel wert ist wie "nur bei" oder "genau dann, wenn".

Ist im Studium doch immer so, grundsätzlich ist alles verboten was nicht explizit erlaubt ist.
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Beitragvon oxygen » 20.02.08 11:00

Von einem anderen Bachelor Studiengang habe ich schonmal gehört, das jemand zum Prof gegangen ist und wollte dass seine Klausur als 5.0 gewertet wird. Nachdem er schriftlich bestätigt hat, dass ihm klar ist dass das ganze endgültig ist, hat der Prof es so gemacht. Obs sinnvoll ist, seil mal dahin gestellt.
Zuletzt geändert von oxygen am 20.02.08 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon magicrat » 20.02.08 11:54

Sowas geht, das hab ich an meiner alten Uni auch mal mit ner Scheinklausur gemacht. Damals gabs die Punktzahl der Scheinklausur anteilig als "Bonus" auf die darauf aufbauende VD-Klausur angerechnet. Is klar, dass man dann natürlich versucht, da nochwas rauszuholen.
Direkt aber die Warnung hinterher: Natürlich gabs auch damals schon Internet und damit dann auch das Uni-weit verbreitete Wort, wie genial diese "Lücke" doch ist - mit dementsprechend vielen Nachahmern. Ist dann in einem ziemlichen Studis-vs-Prof-Massaker (das für mich schlussendlich zum RWTH-Wechsel geführt hat) und der schwersten Klausur, die ich je schreiben durfte, geendet. Ich weiss nich, wie die Kommunikation unter den Lehrstühlen ist, aber wenn die Idee wirklich in Mode kommt und das jeder Bachelor mit Noten > 2.7 demnächst für sich in Anspruch nimmt, solltet ihr euch nich beschweren, wenn euch in MaLo oder LA nächstes Semester nen starker Wind entgegenweht. Keine Schwarzmalerei, ich wollts nur gesagt haben ;)
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Beitragvon AGo » 20.02.08 12:37

magicrat hat geschrieben:Sowas geht, das hab ich an meiner alten Uni auch mal mit ner Scheinklausur gemacht.


gaaaaanz dünnes Eis.

1. war es eine Scheinklausur. Scheinklausuren gibt es im Bachelor nicht mehr, sondern nur noch die Bachelorprüfungen. Ausserdem werden Scheinklausuren und die dazugehörigen Prüfungsbedingungen von dem Lehrstuhl festgelegt. In Semester A kann der Schein noch eine anerkennenswerte Trophäe sein, in Semester A+1 ist er dank erheblich eingeweichter Prüfungsbedingungen nicht mehr das Papier wert auf dem er ausgedruckt ist.

2. War es eine anderer Studiengang an einer anderen Uni mit anderen Prüfungsbedingungen und einer anderen DPO / BPO.
Es gibt durchaus Unis, wo man Verbesserungsprüfungen machen darf, aber eben nicht in unserem Bachelor (mal abgesehen vom Wahlpflichtfach, wo es eine Streichregelung gibt)


Die ("formal") einzige Möglichkeit eine bestandene Prüfung nochmal zu schreiben ist wie schon bereits erwähnt entweder ein Täuschungsversuch bei der Einsicht (das wär dann aber glaub ich sogar Urkundenfälschung wenn du auf der Klausur rummalst, bin mir da aber nicht sicher)
ODER
du gehst zum ZPA und gestehst dem lieben Herrn Kuckartz, dass du bei der Klausur $unerlaubtes getan hast.
Ich kann dir aber nicht vorhersagen, wie er dann darauf reagieren wird, und welche Konsequenzen das hat ;)

Ansonsten hilft wohl nur ein flehen beim Lehrstuhl, dass der die Note nicht bzw. als 5.0 ans ZPA meldet.


edit: Falls jemand meint diesen Post missverstehen zu müssen, es ist doch wohl hoffentlich klar, dass ich hier niemandem irgend etwas vorschlagen will, sondern sogar dringend davon abrate! Ich wollte lediglich die Konsequenz als abschrekendes Beispiel anführen, siehe auch mister_nu`s folgenden Post.
Zuletzt geändert von AGo am 20.02.08 15:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitragvon Martin » 20.02.08 12:41

AGo hat geschrieben:Die ("formal") einzige Möglichkeit eine bestandene Prüfung nochmal zu schreiben ist wie schon bereits erwähnt entweder ein Täuschungsversuch bei der Einsicht (das wär dann aber glaub ich sogar Urkundenfälschung wenn du auf der Klausur rummalst, bin mir da aber nicht sicher)
ODER
du gehst zum ZPA und gestehst dem lieben Herrn Kuckartz, dass du bei der Klausur $unerlaubtes getan hast.
Ich kann dir aber nicht vorhersagen, wie er dann darauf reagieren wird, und welche Konsequenzen das hat ;)


Davon würde ich dringend abraten, da so ein Eingeständniss einer Ordnungswidrigkeit mit 50.000 Euro und der Exmatrikulation bestraft werden kann.
Martin
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Beitragvon jk` » 20.02.08 12:52

ihr habt vielleicht probleme... :roll:

seid doch froh, dass ihr die klausur bestanden habt und macht es bei der nächsten besser.
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Beitragvon magicrat » 20.02.08 13:53

Ansonsten hilft wohl nur ein flehen beim Lehrstuhl, dass der die Note nicht bzw. als 5.0 ans ZPA meldet.

Das mein ich doch mit "sowas geht" ;)
Aber ist wie gesagt nicht sonderlich erstrebenswert...
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