magicrat hat geschrieben:Sowas geht, das hab ich an meiner alten Uni auch mal mit ner Scheinklausur gemacht.
gaaaaanz dünnes Eis.
1. war es eine Scheinklausur. Scheinklausuren gibt es im Bachelor nicht mehr, sondern nur noch die Bachelorprüfungen. Ausserdem werden Scheinklausuren und die dazugehörigen Prüfungsbedingungen von dem Lehrstuhl festgelegt. In Semester A kann der Schein noch eine anerkennenswerte Trophäe sein, in Semester A+1 ist er dank erheblich eingeweichter Prüfungsbedingungen nicht mehr das Papier wert auf dem er ausgedruckt ist.
2. War es eine anderer Studiengang an einer anderen Uni mit anderen Prüfungsbedingungen und einer anderen DPO / BPO.
Es gibt durchaus Unis, wo man Verbesserungsprüfungen machen darf, aber eben nicht in unserem Bachelor (mal abgesehen vom Wahlpflichtfach, wo es eine Streichregelung gibt)
Die ("formal") einzige Möglichkeit eine bestandene Prüfung nochmal zu schreiben ist wie schon bereits erwähnt entweder ein Täuschungsversuch bei der Einsicht (das wär dann aber glaub ich sogar Urkundenfälschung wenn du auf der Klausur rummalst, bin mir da aber nicht sicher)
ODER
du gehst zum ZPA und gestehst dem lieben Herrn Kuckartz, dass du bei der Klausur $unerlaubtes getan hast.
Ich kann dir aber nicht vorhersagen, wie er dann darauf reagieren wird, und welche Konsequenzen das hat
Ansonsten hilft wohl nur ein flehen beim Lehrstuhl, dass der die Note nicht bzw. als 5.0 ans ZPA meldet.
edit: Falls jemand meint diesen Post missverstehen zu müssen, es ist doch wohl hoffentlich klar, dass ich hier niemandem irgend etwas vorschlagen will, sondern sogar dringend davon abrate! Ich wollte lediglich die Konsequenz als abschrekendes Beispiel anführen, siehe auch mister_nu`s folgenden Post.