[LA] Vorsicht Diplom Studenten - LA Schein NICHT sinnlos geworden

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Vorsicht Diplom Studenten - LA Schein NICHT sinnlos geworden

Beitragvon Sebi » 03.04.07 15:09

Nach den aktuellen Infos habe ich umsonst den LA Schein erworben, denn man muss nun zur Klausurzulassung mind. die Hälfte der Punkte haben. Außerdem ist die Anmeldung nicht über das ZPA zur Klausur, sondern über die Webseite es Lehrstuhls. Finde das schon sehr seltsam alles!

Kriterien für die Zulassung zur Klausur
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist das Erreichen der Hälfte der maximal möglichen Punkte in den Aufgaben dieser Übung (nicht einer Übung aus den letzten Jahren). Es müssen dabei die Hälfte der Punkte jedes Aufgabentyps erreicht werden. D.h. Sie benötigen 50% der Punkte aus den Multiple-Choice Aufgaben und 50% der Punkte aus den schriftlichen Aufgaben.

Der Stichtag für die Klausurzulassung ist der 3.7., d.h. die 50% beziehen sich auf die bis dahin vergebenen Punkte. Das Aufgabenblatt mit der Nummer 0 (Abholung am 5.4.) zählt nicht für die Klausurzulassung. Bearbeiten Sie es bitte trotzdem, denn erstens ist der Inhalt klausurrelevant und zweitens lernen Sie so schon einmal das online-Abgabesystem kennen.

Klausur
Die Klausur findet am 17.7. statt. Der Termin für die Nachklausur ist der 19.9.

Die Anmeldung zur Klausur erfolgt für Bachelor-Studierende über das ZPA, und zwar online im Zeitraum 21.5.-15.6. oder persönlich im Zeitraum 11.-13.6. Für Lehramts- und Diplomstudierende wird es im selben Zeitraum eine Anmeldemöglichkeit über diese Webseiten geben. Wer am 3.7. nicht genügend Übungspunkte gesammelt hat, wird wieder abgemeldet.
Zuletzt geändert von Sebi am 03.04.07 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Martin » 03.04.07 15:12

Da würd ich gleich in der ersten Vorlesung an deiner Stelle nochmal nachfragen.

Die genannte Regelung kann nur für eine Scheinklausur zu treffen, VDKen müssen immer beim ZPA angemeldet werden!
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Beitragvon SpatzenArsch » 03.04.07 15:28

Als ich das gelesen habe, dachte ich auch direkt dass sie damit die Scheinklausur meinen müssen - will schließlich nicht umsonst meinen LA Schein erworben haben...
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Beitragvon Ben F. » 03.04.07 16:14

Wie heute in der 1. Vorlesung erwähnt, ist der LA-Schein nicht sinnlos geworden sondern gilt immer noch als Zulassung zur Klausur!
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Beitragvon Daniel » 03.04.07 16:44

und außerdem, du brauchst einen LA Schein, nicht nur für die klausurzuslassung sondern auch fürs vordiplom. Wenn du LA schreiben könntest, ohne Schein, und würdest das, und hättest somit nur die vdk, hast du kein vordiplom, weil du nach dpo nunmal den schein brauchst genau wie in progra (nicht nur als zulassung)

Wenn du aber aber bei der Einführung gewesen wärst, hättest du das da auch gehört.
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Beitragvon Sebi » 03.04.07 18:17

Okay Okay, wenn ich den Schein habe habe ich doch Glück :)
Die die ihn noch brauchen (alle DPO Studenten) schreiben diesen kurz vor der regulären Klausur. Vierlleicht ist es aucher auch eine 2:1 Klausur, dass wußte eben noch keiner so genau...
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Beitragvon AGo » 03.04.07 19:45

Eine 2-in-1 Klausur wirds definitiv nicht werden dürfen weil das unser DPO widersprechen würde. Bevor du die Vordiplomsprüfung ablegst (sprich: Das Deckblatt unterschreibst) musst du dem ZPA deinen LA-Schein unter die Nase gehalten haben.
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Beitragvon bugs » 21.05.07 11:16

weiß eigentlich mittlerweile jemand wie das mit dieser tollen scheinklausur jetzt funktioniert? wo man sich dafür anmelden kann und überhaupt

ich bin nämlich diplomstudierende und habe leider den schein noch nicht machen können ...
bildung bremst ...
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Beitragvon AGo » 21.05.07 11:32

Eigentlich ganz einfach: Es gibt keine Scheinklausur mehr, laut
http://www2.math.rwth-aachen.de:8027/generalinfo.html

Für Informatik-Diplom-Studierende: Die Anmeldung zur Vordiploms-Klausur erfolgt über das ZPA. Wenn Sie noch keinen Schein in "LA I" haben, können Sie sich trotzdem zunächst beim ZPA für die Klausur (als Vordiploms-Klausur) anmelden. Dies geschieht mit einer Sonderregelung. Falls sie am Stichtag, dem 3.7., 50% der Punkte erreicht haben, haben Sie damit auch die Zulassung zur Vordiplomsklausur erreicht. Mit Fragen zu dieser Regelung wenden Sie sich bitte an die Studienberatung der Informatik (Herrn Dr. Schlüter) oder an einen Vertreter des Diplomprüfungsausschusses der Informatik. Für die Nachklausur müssen Sie sich separat beim ZPA anmelden.



d.h. im Klartext, wenn du 50% der Puntke hast bekommst du den LA-Übungsschein.
Der Lehrstuhl bestimmt dei Spielregeln für die Scheinvergabe, und offenbar (den bachelors sei dank) werden als Klausurzulassung nur die Übungspunkte heran gezogen.

Du solltest nur darauf hinweisen, dass sie dir aus formalen Gründen einen Schein ausstellen müssen bzw. ans ZPA melden.

Aber wie immer gilt, offizielle Infos nur vom Lehrstuhl, also einfach nochmal nachfragen und das Ergebnis hier posten ;)
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Beitragvon bugs » 05.06.07 22:15

ok hab den prof gefragt und der meinte, dass die Bachelor-Klausur als VD und als Schein gerechnet wird ... aber da muss man denen bestimmt noch auf die Füße treten, dass die nen Schein fürs ZPA ausstellen.
bildung bremst ...
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