Proseminar und fehlen....

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Proseminar und fehlen....

Beitragvon sHaddN » 09.08.06 18:48

Hatte vor in der 1. Semesterwoche des neuen Jahres innen Winterurlaub zu fahren... da frag ich mich wie das wohl mit den Terminen vom Proseminar (Verteilte Algorithmen) geregelt ist.
Darf man irgendwie 2 mal fehlen oder wie ist das geregelt?
Würde gerne relativ schnell buchen, kann deshalb nicht auf die Einführungsveranstaltung warten und will auch dem Assistenten/Prof ungern auf die Nase binden, dass ich vorhab ihr tolles Seminar wegen Urlaub zu schwänzen.

Also weiß da jemand vielleicht was?
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Beitragvon skka » 09.08.06 18:56

Hm, ich kann dir leider nur was vom Kryptographieseminar erzählen, welches aber kein Informatikerseminar und deswegen vielleicht nicht der richtige Vergleich ist.

Beim ersten Termin wurden die Themen verteilt. Die Folgetermine waren bereits Vorträge bei denen man ruhig fehlen konnte.

Der Ersttermin war eigentlich schon irgendwie verpflichtend (vor allem weil dort die Anmeldung durchgeführt wurde), aber bei uns ist dann trotzdem noch jemand "mittendrin" dazugekommen, der eben nicht bei diesem ersten Treffen dabei war.
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Beitragvon Coolcat » 09.08.06 18:57

Ganz einfach: Du darfst ohne Attest nicht fehlen!

Es gibt zwar Assis die nen Auge zudrücken, aber verlassen würd ich mich nicht drauf. Fände ich auch gemein gegenüber denjenigen die immer brav da hin tigern...
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Beitragvon skka » 09.08.06 19:01

Ui, da scheinen die "richtigen" Seminare ja dann doch mit etwas härteren Auflagen verbunden zu sein.
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Beitragvon Hexa » 09.08.06 23:14

Coolcat hat geschrieben:Fände ich auch gemein gegenüber denjenigen die immer brav da hin tigern...


Mir kommen die Tränen.

Bei mir in Medizin darfste einmal unentschuldigt fehlen bei einem Praktikum.
Also wenn Du Glück hast, ist das bei Dir ähnlich geregelt. Frag am Besten nach unter dem Motto: "Ich kann leider aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen blabla."

GL
[Done]
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Beitragvon oxygen » 09.08.06 23:53

Das ist von wohl von Seminar zu Seminar unterschiedlich, insbesondere auch davon abhängig wie das Seminar organisiert ist (sprich Blockveranstaltung vs. wöchentlicher Termin).
Bei einer Blockveranstaltung besteht auf jeden Fall Anwesenheitspflicht. Bei einer wöchentlichen Veranstaltung ist das lockerer, aber ein generelles Recht auf einen Fehltermin gibt es nicht.
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