Master Nicht-Bestehen

Allgemeines rund um's Informatikstudium an der RWTH Aachen
[StuBe] Mails aus dem Verteiler der Studienberatung Informatik

Master Nicht-Bestehen

Beitragvon Timerly » 24.07.12 11:23

Hallo Leute,

bei uns ist momentan eine Diskussion entbrannt, die das Nicht-Bestehen im Master betrifft. Meiner Ansicht nach, gibt es momentan nur 3 Wege nicht zu bestehen
- Über mehrfaches Nichtbestehen von Seminaren und/oder Praktika
- Über mehrfaches Nichtbestehen der Masterarbeit
- Oder indem man sich soviele VLs zerschießt (sehr unwahrscheinlich), dass man nicht auf seine benötigten Credits kommt

Ich war durch einen Formfehler (hatte die Zulassung letztes Semester bewusst nicht gemacht) dieses Semester zu einer Klausur angemeldet. Nun konnte ich mich nicht via VZPA abmelden und ging daher persöhnlich um mich generell von der Klausur abzumelden. Das war dann erstmal nicht möglich, hat sich dann aber alles geklärt.

Sooo lange Rede aber hier der Knackpunkt: Der Mann im ZPA meinte zu mir, zur Not lasse ich das Fach einfach totlaufen (erscheine nicht und falle durch). Das ergäbe in meinen Augen auch Sinn und würde bedeuten, dieses Fach ist jetzt für mich gestorben und ich muss halt Andere wählen. Allerdings meinen Kommilitonen, dass man wegen §13 (8) dabei aus dem Studium fliegen würde.

Daher nun die Frage: Wie ist es genau?
Klausur -> Wiederholung -> Wiederholung -> evtl Mündliche -> Exmatrikulation
Wenn das so ist, kann man dann davon ausgehen, das der PA einen Wechsel des Fachs zu jedem Zeitpunkt erlaubt, um diese Exmatrikulation zu verhindern?

Und generell, was sollte das Überhaupt wenn es so wäre? Meines Erachtens war das in meiner BPO anders. Ich frage da jetzt so genau nach, weil ja vll. andere ein Fach totlaufen lassen (auf ZPA Rat) und dann das böse Erwachen kommt.

Viele Dank im Vorraus

Edit: Alles klar der entsprechende PA Antrag sagt eigentlich alles: Man kann nach 2 nicht bestandenen Klausurversuchen noch wechseln. Ab dem dritten muss man das Fach dann bestehen und wird im Zweifelsfall exmatrikuliert.
Was mich brennend interessiert ist, ob der Wechsel denn IMMER möglich ist, oder es Fälle gibt in denen der PA einem Wechsel nicht zustimmt. Zweiter Punkt ist, ob ein Wechsel auch beinhaltet, das man im neuen Fach dann schon im zweiten/dritten Versuch nach dem Wechsel ist. Desweiteren frage ich mich, ob man in dem Fach in das man wechselt schon zur Klausur angemeldet sein muss? Und last but not least: ist Wechseln unbegrenzt oft möglich?
Timerly
 
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Re: Master Nicht-Bestehen

Beitragvon rista » 22.11.12 12:45

hm,interessanter Ansatz...jedoch wuerde ich bei solch wichtigen Fragen lieber "ganz oben" nachfragen und mir dies vor allem auch schriftlich geben lassen, nicht dass du am Ende Probleme hast...ich kann deine Fragen zB nicht mit 100%er Sicherheit beantworten. LG
rista
 
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Re: Master Nicht-Bestehen

Beitragvon AGo » 22.11.12 15:17

Ich hab mich schon gewundert wann die ersten Studis endlich mal checken das man im master quasi nicht durchfallen kann wenn man sich nich zu blöd anstellt ;)

Du kannst beliebig oft wechseln, nach dem gefühlt 10 Mal könnte es aber passieren, dass der Studienberater mal mit dir reden will...
Der Wechsel wird eigentlich nur abgelehnt wenn er nicht möglich ist (Wechsel in ein ENB-Fach, z.B.) und in der Theorie war auch mal geplant,
dass der Wechsel mit Hinblick auf die Creditgrenzen für die Themenbereiche überprüft wird, ich glaube aber das wurde nie implementiert...

Achja, und bevor Tante Edith wieder schimpft: Im neuen Modul werden dir natürlich keine Fehlfersuche angerechnet.
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