Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Allgemeines rund um's Informatikstudium an der RWTH Aachen
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Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Beitragvon dvs » 18.01.12 11:19

Hallo zusammen,

gilt immer noch die Regelung, dass man Diplomarbeit innerhalb von 3 Monaten nach letzter Prüfung anmelden muss?
Und wenn man sie etwas später anmeldet?

Vielen Dank,
Grüße,
Max
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Re: Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Beitragvon Miss*Sunflower » 18.01.12 14:32

Ja, die Regelung gilt immer noch. Ich glaube, dass man sie bis spätestens 30.09.2012 angemeldet haben muss, kann es aber nicht zu 100% bestätigen.
Es gilt ja folgendes: letzte Prüfung muss innerhalb des Sommersemesters 2012 stattfinden, die Diplomarbeit muss im Winersemester 2012/13 fertiggestellt werden. Da die Diplomarbeit 6 Monate dauert ist denke ich der 30.9. der letzte Termin der Anmeldung. (Zumindest stand dieser Termin in einer Email von Prof. Rumpe an seinen Lehrstuhl). Verlängern kann man im nachhinein ja immer noch bis zu 6 Wochen.
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Re: Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Beitragvon kb » 18.01.12 18:43

Jup. Im Mai kam ein Brief von de RWTH, dort hieß es u.A.
"Die Zulassung zur Diplomarbeit kann einschließlich der Wiederholung bis zum Beginn des Wintersemesters 2012/13 beantragt werden. Nach Ablauf des Wintersemesters 2012/13 ist ein Studienabschluss im Diplomstudiengang Informatik nicht mehr möglich. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss."
D.h. bis zum 30.09. anmelden, um in darauf folgenden Semester beenden.
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Re: Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Beitragvon Tommytb » 19.01.12 13:14

Um mal wieder zur ursprünglichen Frage zurückzukehren: Wenn du sie nicht in den ersten 3 Monaten nach deiner letzten Prüfung anmeldest meldet sich, falls sie es überhaupt bemerken, das ZPA bei dir, setzt dir eine Frist zur Anmeldung, und falls du diese verstreichen lässt bekommst du ein Thema sowie Betreuer zugewiesen.
So hat es mir mal Dr. Unger erklärt.
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Re: Frist für Anmeldung der Diplomarbeit

Beitragvon MartinL » 19.01.12 19:32

Bei sinnvollen Gründen kannst du die Frist durch einen Antrag an den Prüfungsausschuss verlängern.
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