Hallo alle miteinander!
Ich hätte da ein paar Fragen zur Anrechnungen von Studienleistungen für den Master, die
in meinen Augen in der MPO nicht beantwortet werden.
Habe ich nun eine Klausur (an der RWTH) geschrieben, die ich mir später für den Master anerkennen lassen möchte,
1) gibt es dann eine Frist, bis wann ich den Anerkennungsgesuch eingereicht haben muss?
2) bin ich verpflichtet diesen Gesuch zu stellen? (ich denke mal, dass ja. Sonst würde sich vermutlich keiner nichtbestandene Leistungen
anerkennen lassen, wie es aber in der MPO steht)
An sich weiß ja nur der jeweilige Lehrstuhl von meiner Teilnahme an der Klausur, ist das dann wirkich etwas "offizielles", was ich einreichen muss?
Danke für jede Info