Diplomarbeit 3 Monate Frist

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Diplomarbeit 3 Monate Frist

Beitragvon fw » 13.10.10 19:17

Hallo,

könnte mir jemand, der sich auskennt (!) mal bestätigen, dass ich die DPO richtig verstehe:

In der DPO97, Stand 2002 §18 Absatz 3 steht:
Außerhalb der Regelstudienzeit nach § 3 Abs. 1 sind die verbleibenden mündlichen Fachprüfun-
gen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten abzulegen; hierbei bleibt das Rücktrittsrecht
nach § 8 Abs. 1 unberührt. Wird in diesem Fall die Diplomarbeit zuerst erbracht, sind die Fach-
prüfungen innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe der Diplomarbeit ( § 20 Abs. 1) zu begin-
nen; andernfalls ist die Diplomarbeit spätestens drei Monate nach der letzten Fachprüfung aus-
zugeben. § 24 Abs. 3 bis 5 gelten entsprechend.

Weiterhin steht in der Änderung vom 07.07.2004:
„Die Diplomarbeit ist spätestens drei Monate nach der letzten Fachprüfung auszugeben. § 24
Abs. 3 bis 5 gelten entsprechend.“

Andere Änderungen bzgl. dieses Paragraphen habe ich nicht gefunden.

Ich bin jetzt im 10. Semester (also schon über der Regelstudienzeit, auch wenn das meiner Aufassung der "Änderung" nach egal ist) und meine vierte (und damit letzte) Diplomprüfung war am 12.08.2010. Ich muss nun also spätestens bis zum 12.11. die Diplomarbeit anmelden. Ist das korrekt?

Danke! Viele Grüße
Flo
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Re: Diplomarbeit 3 Monate Frist

Beitragvon Martin » 13.10.10 19:44

fw hat geschrieben:Ich bin jetzt im 10. Semester (also schon über der Regelstudienzeit, auch wenn das meiner Aufassung der "Änderung" nach egal ist) und meine vierte (und damit letzte) Diplomprüfung war am 12.08.2010. Ich muss nun also spätestens bis zum 12.11. die Diplomarbeit anmelden. Ist das korrekt?


Das ist korrekt. Falls du gute Gründe hast, warum du nicht innerhalb der Frist anmelden kannst, besteht auch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Frist zu beantragen.
Martin
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Re: Diplomarbeit 3 Monate Frist

Beitragvon AGo » 13.10.10 21:25

ich hätte ja echt nich damit gerechnet das diese Folie, die uns seit Anbeginn aller Zeiten verfolgt, noch irgend jemandem _nicht_ bekannt sein sollte
http://www-i6.informatik.rwth-aachen.de ... S07-08.pdf

Folie 13
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Re: Diplomarbeit 3 Monate Frist

Beitragvon fw » 13.10.10 21:39

Danke. Ja, hab ich irgendwann schonmal gesehen. Die DPO ist da ja auch eigentlich eindeutig, aber da mir von mehreren Seiten schon mündlich (von Leuten, die keine Ahnung haben) was anderes erzählt wurde ("das ist jetzt nichtmehr so"), wollte ich ganz sicher sein.
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