Einführungsveranstaltung am Montag

Allgemeines rund um's Informatikstudium an der RWTH Aachen
[StuBe] Mails aus dem Verteiler der Studienberatung Informatik

Beitragvon MaoDelinSc » 14.10.08 23:15

Nja was heißt Endnote in Englisch schon?

Beispiel: Fred, Paul und Georg beide Info BSc

Fred hat in Englisch bis einschließlich 10te Klasse immer ne 3 und dann in der 11.1 ne 3 und 11.2 ne 4 und wählt dann Englisch ab.

Georg hat Englisch bis zur 10 und immer ne 4 und auch in der 11 und 12 ne 4 und 13.1 ne 4 und dann 13.2 ne 3

Paul hatte auf der Realschule Englisch mit ner 3, ging aufs Gymnasium und wählte dort aber Franze weiter und sonst nur Nawis

Also dürfen Paul und Georg, Fred aber nicht?
Was macht man, wenn man ein ungelöstes Problem hat?
Man gibt ihm einfach einen Namen!

(copyright Hawi)
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Beitragvon Martin » 15.10.08 00:06

kb hat geschrieben:Ich hab irgendwo auch mal aufgeschnappt, dass man einen Englischkurs absolvieren muss, AUSSER man hat ne gute Englisch Note im Abi.


Man muss Englischkenntnisse nachweisen. In der Regel erfolgt das über den TOEFL oder den anderen Test mit komischer Abkürzung. Netterweise macht man es für Leute mit deutschem Abitur etwas einfacher. Wie genau die Regelung aber ausgelegt werden wird, kann momentan keiner sagen.
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Beitragvon mirko » 15.10.08 08:16

wieviel zeit müsste man denn für TOEFL einplanen? ist das nur ne prüfung? oder mit unterricht? muss man sich auf die prüfung vorbereiten? wie würde die überhaupt ablaufen?

also im wesentlichen geht es mir um die erste frage. würde den master nämlich gerne pünktlich im nächsten oktober beginnen und dann nicht feststellen, dass ich noch nen jahr toefl-unterricht nehmen muss :P

(sofern ich den quatsch überhaupt brauche)
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Beitragvon oxygen » 15.10.08 10:31

Also wenn du LK hattest du mal in England / den USA warst, sollte das so passen. Notfalls vorher mal auffrischen. Dann einfach die Prüfung machen. Die setzt sich hauptsächlich aus Verständnisaufgaben zusammen. z.B. Ein paar Minuten eines Hörbuchs anhören und in eigenen Worten wieder geben.
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Beitragvon Martin » 16.10.08 15:47

Die Regel wird wohl so interpretiert werden, dass auf dem Abiturzeugnis für Englisch die beste Note mindestens befriedigend minus sein muss.

Zudem basteln wir momentan noch daran, dass eine auf Englisch verfasste Bachelorarbeit ebenfalls als Sprachnachweis gelten kann.
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Beitragvon mirko » 16.10.08 19:32

Martin hat geschrieben:Die Regel wird wohl so interpretiert werden, dass auf dem Abiturzeugnis für Englisch die beste Note mindestens befriedigend minus sein muss.


perfekt :) - damit lässt's sich leben :P
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Beitragvon kame » 20.10.08 18:30

Martin hat geschrieben:Die Regel wird wohl so interpretiert werden, dass auf dem Abiturzeugnis für Englisch die beste Note mindestens befriedigend minus sein muss.


Hört sich sehr gut an. Gibt es irgendeinen Zeitpunkt bis wann dies in etwas offziell werden würde (oder ist dies quasi schon so?) ? Denn ansonsten muss man sich ja darum kümmern andersweitig einen Nachweis zu besorgen (TOEFL etc.) und das ist ja meist keine spontane Aktion, da man sich vorbereiten muss und es nicht so viele Prüfungstermine gibt.
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Beitragvon Alexander Urban » 20.10.08 19:35

kame hat geschrieben:Hört sich sehr gut an. Gibt es irgendeinen Zeitpunkt bis wann dies in etwas offziell werden würde (oder ist dies quasi schon so?) ? Denn ansonsten muss man sich ja darum kümmern andersweitig einen Nachweis zu besorgen (TOEFL etc.) und das ist ja meist keine spontane Aktion, da man sich vorbereiten muss und es nicht so viele Prüfungstermine gibt.
Also das mit dem Vorbereiten ist an der RWTH nicht so gerne gesehen. Hier weiß man alles und kann alles, auch unvorbereitet.
Und was die Prüfungstermine angeht, werden sie in den Monaten Juni bis September kommenden Jahres sicher gehäuft angeboten, wenn die Nachfrage besteht. ETS ist deutlich flexibler als die deutsche Ministerialbürokratie...
Nicht der Staat gewährt den Bürgern Freiheit, sondern die Bürger dem Staat Einschränkungen ihrer Rechte.

Kontrollierende und inhaltlich wertende Eingriffe in eine technologisch neutrale Infrastruktur sind eine Gefahr für den freiheitlichen Rechtsstaat.
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