Miss*Sunflower hat geschrieben:Ohne Gewähr, aber ich habe von einigen Leuten - die es wissen sollten - gehört, dass es an der RWTH bei den internen Leuten keine Grenze gibt...aber da solltet ihr euch besser nochmal absichern.
Wer einen Bachelor an der RWTH gemacht hat und einen Abschluss von < 3.x hat muss sich wenig Sorgen machen.
Eine Rechtsverbindliche Aussage wirst du da aber von niemandem bekommen

. Allerdings solltet ihr natürlich auch wenn ihr den Master machen wollt einen möglichst guten Bachelor machen.
Über die Zusammenstellung der MASTER Note gibt dir de Master-Prüfungsordnung in §19 Abs. 6 Auskunft:
http://www.rwth-aachen.de/global/show_d ... aaaaaayeva
Natürlich zählt die Bachelornote NICHT für den Master. Es sind, wie Miss*Sunflower schon sagte, zwei eigene Studiengänge. Du hast auch schon einen Abschluss nach deinem Bachelor, der Begriff des Gesamtstudium passt hier gar nicht.