Es steht auch versteckt in den Rückmeldeunterlagen, aber hier nochmal ausführlich:
Ab sofort seid ihr verpflichtet RWTH E-Mail Adresse regelmäßig abzurufen. Regelmäßig heißt hier mindestens etwa ein mal pro Woche.
Verpflichtet heißt hier, dass die RWTH euch zwar nicht an den Computer zwingen kann, aber ihr euch nicht mehr beschweren könnt, wenn ihr wichtige Informationen zu spät bekommt.
Warum ist das so?
Die RWTH hat die Einschreibeordnung geändert. Die Einschreibeordnung ist nicht etwa die Ordnung, die euch sagt, wie man im Studierendensekretariat am sinnvollsten eine Schlange bildet, sondern es ist der Rechte- und Pflichtenkatalog für alle Studierenden an der RWTH.
Sie steht daher auch im Netz in dem Amtlichen Bekanntmachungen.
http://www.rwth-aachen.de/go/id/gvm/
Der Grund ist, dass auch die RWTH festgestellt hat, dass man ihre Studierenden kostengünstiger und schneller informieren kann, wenn man ihnen eine Mail schickt, anstatt sich auf die Papier-Post zu verlassen.
Dort sind dann Adressen veraltet oder die Unterlagen kommen zu euren Eltern, die sie euch sorgsam auf einen Stapel legen und ihr sie dann erst Monate später lest.
Außerdem dürftet ihr alle eh schon regelmäßig irgendeine E-Mail Adresse abrufen. Somit hat die RWTH einfach verbindlich gemacht, dass ihr auch die RWTH-Adresse lesen sollt, weiterleiten ist natürlich auch möglich.
Womit ist zu rechnen?
Nein, ihr müsst die RWTH-Adresse nicht lesen, damit ihr demnächst auch ganz sicher wisst, welche Veranstaltung das Carreer Center in der nächsten Woche anbietet. Solche Informationen gelten auch in unserer Hochschule noch nicht als überlebenswichtig.
Allerdings ist geplant, dass solche Dinge wie Mahnungen zur Rückmeldung, Terminverlegungen von Klausuren, Anmeldefristen o.ä. demnächst verbindlich per E-Mail bekanntgemacht werden. Was genau verschickt werden wird, ist noch nicht klar, aber die Hochschule will sich durch diese Änderung grundsätzlich alle Möglichkeiten offen halten.
