Hallo zusammen,
ich habe mal ne Frage, gilt eigentlich die Berechtigung zur Scheinklausur bei einer Hauptstudiumsveranstaltung lediglich für das Semester, in dem man diese Berechtigung erhalten hat?
Ich hab nämlich bei einer Vorlesung die Übungen immer fleißig gemacht und somit zur Scheinklausur zugelassen, bin aber am Klausurtag nicht im Lande, deshalb die Frage wie das generell geregelt ist?
Super wäre natürlich wenn diese Zulassung aufs nächste Jahr "übertragbar" ist, so dass ich die Übung nicht mehr machen muss.
Habt Ihr vielleicht Erfahrungen?
Danke,
Leo
