Zur Scheinklausur zugelassen, kann aber nicht, was tun ?

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Zur Scheinklausur zugelassen, kann aber nicht, was tun ?

Beitragvon hingiswiss » 23.07.08 18:11

Hallo zusammen,

ich habe mal ne Frage, gilt eigentlich die Berechtigung zur Scheinklausur bei einer Hauptstudiumsveranstaltung lediglich für das Semester, in dem man diese Berechtigung erhalten hat?

Ich hab nämlich bei einer Vorlesung die Übungen immer fleißig gemacht und somit zur Scheinklausur zugelassen, bin aber am Klausurtag nicht im Lande, deshalb die Frage wie das generell geregelt ist?

Super wäre natürlich wenn diese Zulassung aufs nächste Jahr "übertragbar" ist, so dass ich die Übung nicht mehr machen muss.

Habt Ihr vielleicht Erfahrungen?

Danke,

Leo
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Beitragvon Coolcat » 23.07.08 18:59

Ich würde einfach mal mit dem Prof. sprechen. Der kann dich bestimmt auch einfach an einem anderen Termin mündlich prüfen. Einfach nur mal lieb fragen und die Situation erklären.

(Erfahrungen habe ich da allerdings nicht... ;))
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Beitragvon oxygen » 23.07.08 19:09

Unwahrscheinlich dass die Berechtigung bleibt. Fragen kostet aber natürlich nichts. Die von Coolcat genannte Möglichkeit einer Mündlichen Prüfungen könnte vielleicht klappen. Ansonsten mach halt einfach nen anderen Schein.
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