Hallo,
kann man als Diplomstudent nach der dritten fehlgeschlagenen schriftlichen VD-Prüfung noch in die Mündliche oder geht das nur nach dem zweiten schriftlichen Versuch?
AGo hat geschrieben:Aber nur für Diplomer, das möchte ich nochmal betonen, bevor das wieder irgendwer überliest.
Die Bachelor-PO sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr vor.
Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.
Daniel hat geschrieben:AGo hat geschrieben:Aber nur für Diplomer, das möchte ich nochmal betonen, bevor das wieder irgendwer überliest.
Die Bachelor-PO sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr vor.
sag das den Lehrstühlen
siehe hier: http://www.infostudium.de/viewtopic.php ... c&start=15
(Falls der Link müll ist, seite 2 ganz oben...)Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.
AGo hat geschrieben:Also ich werd sicherlich den Deufel dun und einen Lehrstuhl darauf hinweisen, dass sie keine mündliche Nachprüfung anbieten müssen, ich wollte nur darauf hinweisen, dass kein bachelor einen Anspruch darauf hat
mirko hat geschrieben:da steht aber auch, dass man die prüfung in teilprüfungen abnehmen muss. und wenn herr kowalewski die prüfung in zwei teilen abnimmt und die jenigen vom zweiten teil befreit, die schon den ersten teil ausreichend bestanden haben.
naja, fakt ist: das ganze ist sehr schwammig forumliert und lässt insofern viel spielraum für interpretationen...
Daniel hat geschrieben:Ebenso ist in $11 Absatz 2 geregelt das die Art der Prüfung im Studienverlaufsplan anzugeben ist, und da steht nun mal nichts von einer Teilprüfung (übrigens muss man nicht alles auch in einer Teilprüfung abnehmen sondern halt so wie es im Studienverlaufsplan angegeben ist) sondern nur eine ganz normale Klausur (bzw mündliche Prüfung, aber dann halt über den ganzen Stoff) drin
Daniel hat geschrieben:Aber seid froh über jede mündliche Nachprüfung die man euch anbietet, ihr habt dadurch im Moment nur Vorteile und in Zukunft wird es das wohl nicht mehr geben.
Daniel hat geschrieben:nein, "Bei nicht ausreichenden Leistungen in einer Pflichtprüfungen können sie 2 mal wiederholt werden." ist nicht schwammig formuliert sondern eindeutig.
Eine solche mündliche Prüfung ist dann doch schon die dritte Wiederholung, wenn es eine alleinstehende Prüfung ist, wie du sagst?Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.