Mündliche: Nach 2. und 3. Versuch oder nur nach 2.?

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Mündliche: Nach 2. und 3. Versuch oder nur nach 2.?

Beitragvon kurt » 07.03.08 23:27

Hallo,

kann man als Diplomstudent nach der dritten fehlgeschlagenen schriftlichen VD-Prüfung noch in die Mündliche oder geht das nur nach dem zweiten schriftlichen Versuch?
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Beitragvon ZaKaRy » 07.03.08 23:40

nach dem dritten Fehlversuch hast du auf jedenfall Anspruch auf Nachprüfung.
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Beitragvon heipei » 08.03.08 00:57

Und nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch auch. Frage also beantwortet ;)
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Beitragvon AGo » 08.03.08 01:33

Aber nur für Diplomer, das möchte ich nochmal betonen, bevor das wieder irgendwer überliest.

Die Bachelor-PO sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr vor.
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Beitragvon kurt » 08.03.08 10:02

Alles klar, vielen Dank für Eure Antworten! Aus der Formulierung in der DPO 97 bin ich nämlich nicht so ganz schlau geworden.
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Beitragvon Daniel » 08.03.08 15:15

AGo hat geschrieben:Aber nur für Diplomer, das möchte ich nochmal betonen, bevor das wieder irgendwer überliest.

Die Bachelor-PO sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr vor.


sag das den Lehrstühlen ;)
siehe hier: http://www.infostudium.de/viewtopic.php ... c&start=15
(Falls der Link müll ist, seite 2 ganz oben...)

Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.
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Beitragvon mirko » 08.03.08 16:40

Daniel hat geschrieben:
AGo hat geschrieben:Aber nur für Diplomer, das möchte ich nochmal betonen, bevor das wieder irgendwer überliest.

Die Bachelor-PO sieht keine mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr vor.


sag das den Lehrstühlen ;)
siehe hier: http://www.infostudium.de/viewtopic.php ... c&start=15
(Falls der Link müll ist, seite 2 ganz oben...)

Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.


und wo steht in der bpo, dass sie das nicht dürfen?
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Beitragvon Daniel » 08.03.08 16:51

wo steht das sie es dürfen? Prüfungen sind explizit anzugeben und es steht nirgendwo was von mündlichen Ergänzungsprüfungen der ganzen bpo (im gegensatz zu dpo).
In §15 wird zwar von mündlichen Prüfungen gesprochen, jedoch sind das dann Prüfung die nur mündlich sind (im Wahlpflichbereich wird das im großen und ganzen so sein).
Es sind explizit KEINE mündliche Ergänzungsprüfungen vorgesehen!

Siehe hierzu auch $20 Absatz 1:

Bei nicht ausreichenden Leistungen in einer Pflichtprüfungen können sie 2 mal wiederholt werden.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist also nicht erwähnt sondern die reine Wiederholung der ganzen Prüfung!
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Beitragvon AGo » 08.03.08 20:58

Also ich werd sicherlich den Deufel dun und einen Lehrstuhl darauf hinweisen, dass sie keine mündliche Nachprüfung anbieten müssen, ich wollte nur darauf hinweisen, dass kein bachelor einen Anspruch darauf hat
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Beitragvon Daniel » 09.03.08 00:33

AGo hat geschrieben:Also ich werd sicherlich den Deufel dun und einen Lehrstuhl darauf hinweisen, dass sie keine mündliche Nachprüfung anbieten müssen, ich wollte nur darauf hinweisen, dass kein bachelor einen Anspruch darauf hat


so war das auch nicht gemeint ;)
Obwohl ich schon interessant finde auf was für Ideen die kommen. Mündliche nur nach dem dritten Versuch, das ist neu :D
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Beitragvon mirko » 09.03.08 09:38

da steht aber auch, dass man die prüfung in teilprüfungen abnehmen muss. und wenn herr kowalewski die prüfung in zwei teilen abnimmt und die jenigen vom zweiten teil befreit, die schon den ersten teil ausreichend bestanden haben.

naja, fakt ist: das ganze ist sehr schwammig forumliert und lässt insofern viel spielraum für interpretationen...
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Beitragvon Daniel » 09.03.08 15:06

mirko hat geschrieben:da steht aber auch, dass man die prüfung in teilprüfungen abnehmen muss. und wenn herr kowalewski die prüfung in zwei teilen abnimmt und die jenigen vom zweiten teil befreit, die schon den ersten teil ausreichend bestanden haben.

naja, fakt ist: das ganze ist sehr schwammig forumliert und lässt insofern viel spielraum für interpretationen...


nein, "Bei nicht ausreichenden Leistungen in einer Pflichtprüfungen können sie 2 mal wiederholt werden." ist nicht schwammig formuliert sondern eindeutig.
Und da ist ja auch von keiner Teilprüfung gesprochen sondern der i11 schreibt mündliche Nachholprüfung. Ebenso ist in $11 Absatz 2 geregelt das die Art der Prüfung im Studienverlaufsplan anzugeben ist, und da steht nun mal nichts von einer Teilprüfung (übrigens muss man nicht alles auch in einer Teilprüfung abnehmen sondern halt so wie es im Studienverlaufsplan angegeben ist) sondern nur eine ganz normale Klausur (bzw mündliche Prüfung, aber dann halt über den ganzen Stoff) drin ;)

Wie dem auch sei, nur weil etwas nicht verboten ist heißt es nicht das es erlaubt ist ;) (jedenfalls nicht in einer Prüfungsordnung).

Aber seid froh über jede mündliche Nachprüfung die man euch anbietet, ihr habt dadurch im Moment nur Vorteile und in Zukunft wird es das wohl nicht mehr geben.
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Beitragvon mirko » 09.03.08 19:36

Daniel hat geschrieben:Ebenso ist in $11 Absatz 2 geregelt das die Art der Prüfung im Studienverlaufsplan anzugeben ist, und da steht nun mal nichts von einer Teilprüfung (übrigens muss man nicht alles auch in einer Teilprüfung abnehmen sondern halt so wie es im Studienverlaufsplan angegeben ist) sondern nur eine ganz normale Klausur (bzw mündliche Prüfung, aber dann halt über den ganzen Stoff) drin ;)


und was steht im studienverlaufsplan? "Schriftliche oder mündliche Prüfung" - was daran eindeutig und klar sein soll, weiß ich nicht...

Daniel hat geschrieben:Aber seid froh über jede mündliche Nachprüfung die man euch anbietet, ihr habt dadurch im Moment nur Vorteile und in Zukunft wird es das wohl nicht mehr geben.


naja, ich brauch sie nicht :P
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Beitragvon MartinM » 09.03.08 21:48

Daniel hat geschrieben:nein, "Bei nicht ausreichenden Leistungen in einer Pflichtprüfungen können sie 2 mal wiederholt werden." ist nicht schwammig formuliert sondern eindeutig.

Aber der i11 schreibt ja:
Bei Bachelor Studenten die zum dritten mal eine Klausur nicht geschafft haben können sich bei der Einsicht für eine mündliche Nachprüfung melden.
Eine solche mündliche Prüfung ist dann doch schon die dritte Wiederholung, wenn es eine alleinstehende Prüfung ist, wie du sagst?
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Beitragvon AGo » 10.03.08 00:00

Liebe Leute. versucht doch nich irgendwas in die BPO reinzupressen was da einfach nich drin steht und auch nicht rein- oder rausinterpretiert werden kann.

Offenbar bieter der i11 hier was an, was er nicht müsste. Punkt.
Ob absichtlich oder unabsichtlich is doch vällich egal.

Jedem der davon nicht betroffen ist (weil Diplomer oder schon bestanden) sollte das doch eh egal sein, und diejenigen die davon betroffen sind sollten die Füße still halten und hoffen, dass der Lehrstuhl sein studentenfreundliches Angebot aufrecht erhält.

Und wer sich darüber noch länger unterhalten will darf sich gerne mal bei Daniel, mir oder unseren PAI-Kollegen (da sitzen ausser uns beiden noch zwei weitere Studis drin, erreichbar unter pai@fsmpi.rwth-aachen.de ) melden, und wir setzen uns zusammen und führen die Diskusssion offline weiter.
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