Freiversuche im Hauptstudiumsnebenfach

Allgemeines rund um's Informatikstudium an der RWTH Aachen
[StuBe] Mails aus dem Verteiler der Studienberatung Informatik

Freiversuche im Hauptstudiumsnebenfach

Beitragvon siggi » 27.02.08 20:35

Im Hauptstudium gibt es ja Freiversuche, wenn man die Mündliche innerhalb von 9 Semestern ablegt. Wie sieht es bei Nebenfächern, wie z.B. BWL, wo das ganze aus mehreren Klausuren besteht? Hat man dort bei einer Klausur einen Freiversuch, bei allen, oder bei keiner?

P.S. Die Studienberatungsseite ist leider down im Moment.

Edit: Jetzt geht sie wieder, ne genaue Antwort finde ich leider nicht.
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Beitragvon kb » 27.02.08 21:25

Würd mich auch interessieren.
Aber zu den Freiversuchen an sich: soweit ich mich erinnere, gilt der Freiversuch, wenn man innerhalb der 9Semester die Prüfung anmeldet, nicht aber unbedingt ablegt.
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Beitragvon Martin » 27.02.08 22:01

Die Freiversuchsregelung wird auf die einzelnen Teilprüfungen angewendet, die innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt werden.

:arrow: http://www-i7.informatik.rwth-aachen.de ... ndung.html
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Beitragvon siggi » 27.02.08 22:15

Ok, eine Frage habe ich dann aber noch.

DPO97 hat geschrieben:Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung auf Antrag zum nächsten Prüfungstermin einmal wiederholt werden...


Das heisst, man kann zu jedem Prüfungstermin einen Antrag stellen, also nicht unbedingt für den nächstliegenden Termin, sondern für jeden Termin in den 9 Semestern?
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Beitragvon Tommytb » 28.02.08 00:23

siggi hat geschrieben:Ok, eine Frage habe ich dann aber noch.

DPO97 hat geschrieben:Im Rahmen des Freiversuchs bestandene Fachprüfungen können zur Notenverbesserung auf Antrag zum nächsten Prüfungstermin einmal wiederholt werden...


Das heisst, man kann zu jedem Prüfungstermin einen Antrag stellen, also nicht unbedingt für den nächstliegenden Termin, sondern für jeden Termin in den 9 Semestern?


Watt? Da steht sinngemäß: Wenn du ne Teilprüfung in Regezeit bestehst, darfst du beantragen einen Verbesserungsversuch zum nächsten Prüfungstermin zu machen.
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Beitragvon siggi » 28.02.08 00:43

Meine Frage ist, was ist zum nächsten Prüfungstermin? Wäre das bei BWL dann der 2. Versuch, wenn man im 1. mitgeschrieben hat? Oder ist das der nächste Termin nach dem Antrag?
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Beitragvon Daniel » 28.02.08 14:38

siggi hat geschrieben:Meine Frage ist, was ist zum nächsten Prüfungstermin? Wäre das bei BWL dann der 2. Versuch, wenn man im 1. mitgeschrieben hat? Oder ist das der nächste Termin nach dem Antrag?


nächster Termin ist nächster Termin.
Natürlich ist die Frage wie das machbar ist wenn die Korrektur der ersten Klausur erst eine Woche vor der zweiten kommt, aber das entscheidet halt im Zweifel der Prüfungsausschuss, aber generell gilt: nächster Termin
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Beitragvon foogy » 28.02.08 18:20

Genau diese Frage hatte ich vor kurzem an Dr. Löding gestellt, der Studienberater für das Nebenfach BWL ist. Antwort:

die Klausuren in BWL zählen als Fachprüfung. Wenn Sie eine Klausur in
der Regelstudienzeit schreiben, dann können Sie den Freiversuch in
Anspruch nehmen, das heißt zum nächsten Prüfungstermin nochmals
mitschreiben. Gewertet wird dann die bessere Note.

Viele Grüße
Christof Löding


Allerdings hatte ich mir nie den Kopf darüber zerbrochen, dass man dann direkt den nächstmöglichen Termin mitschreiben muss. Das ist natürlich fatal, seitdem es für viele Klausuren immer zwei Termine in einem Semester gibt. Kann dann zeitlich eng werden.

Nochmal Klartext: Wer nach dem ersten Versuch den nächstmöglichen zweiten nicht wahrnimmt, der hat Pech gehabt und es zählt der erste (sofern bestanden). Richtig?
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Beitragvon Martin » 28.02.08 18:22

foogy hat geschrieben:Nochmal Klartext: Wer nach dem ersten Versuch den nächstmöglichen zweiten nicht wahrnimmt, der hat Pech gehabt und es zählt der erste (sofern bestanden). Richtig?


So würde ich die Regelung interpretieren. Ich würde mich aber an Stelle der Leute, die davon betroffen sind, nochmal bei Dr. Löding rückversichern.
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Beitragvon foogy » 28.02.08 18:24

mister_nu hat geschrieben:So würde ich die Regelung interpretieren. Ich würde mich aber an Stelle der Leute, die davon betroffen sind, nochmal bei Dr. Löding rückversichern.

Hatte ich als Betroffener vor. Wenn ich ne Antwort habe, dann werde ich sie hier noch dranposten.
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Beitragvon foogy » 03.03.08 10:02

Hier nun nochmal offiziell: man muss den nächstmöglichen Termin nehmen.

Meine Anfrage:

Hallo Dr. Löding,

bei mir und einigen Kommilitonen hat sich noch eine weitere Frage
bezüglich der Freiversuchsregelung ergeben:

Hat man einmal eine Prüfung abgelegt und bestanden, muss man dann
zwangsweise den nächstmöglichen Prüfungstermin in Anspruch nehmen oderkann man bspw. ein Jahr ins Land ziehen lassen und erst dann nochmals die Prüfung ablegen?
Hintergrund der Frage ist, dass in BWL ja viele (alle?) Klausuren in
einem Prüfungszeitraum gleich zwei mal angeboten werden. Wenn nun der erste Versuch nicht sonderlich gelungen ist, dann könnte die Zeit bis
zum zweiten Versuch evtl. nicht genügen, um die Klausur sicher mit
einem deutlich besseren Resultat zu bestehen.

[...]


Und die Antwort:
die Regelung besagt, dass der Versuch zur Verbesserung zum nächsten
möglichen Termin abgelegt werden muss. Bei schriftlichen Prüfungen
handelt es sich also tatsächlich um den nächsten angebotenen Termin.
Hintergrund ist, dass die Freiversuchsregelung einen Anreiz zum
schnelleren studieren geben soll. Deshalb soll auch der
Verbesserungsversuch möglichst zügig abgelegt werden.
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