von House » 20.01.12 21:06
Okay, folgendes:
In zwei Veranstaltungen die ich besuche gehen die Hausaufgaben mit in die Endnote ein. Das steht aber nicht im Modulhandbuch unter Benotung.
Laut MPO §7(1) ist das auch nicht Teil der Prüfung.
"Eine Prüfung ist im Regelfall eine Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung. Prüfungen
können aber auch in Form eines Referates, einer Hausarbeit, einer Studienarbeit, eines
Praktikums oder eines Kolloquiums erbracht werden[...]"
MPO §7(10) sagt:
"In schriftlichen Hausaufgaben, die begleitend während des Semesters ausgegeben und
bewertet werden, soll die bzw. der Studierende schrittweise auf nachfolgende Prüfungsleistungen vorbereitet werden. Bei diesen semesterbegleitenden Hausaufgaben besteht die
Möglichkeit einer Anrechnung bis zu einem Umfang von 10 % auf eine nachfolgende abschließende Prüfungsleistung in der jeweiligen Lehrveranstaltung. Die Dozentin bzw. der
Dozent gibt zu Beginn des Semesters, spätestens jedoch bis zum Termin der ersten Veranstaltung im CAMPUS-Informationssystem, die genauen Kriterien für den Erwerb von
Bonuspunkten an"
Bedeutet das, dass jede Hausaufgabe bis zu 10% in die Endnote eingehen kann (positiv und negativ) oder das alle Hausaufgaben zusammen die Endnote um bis zu 10% verbessern können? Was ist, falls zur Zeit mehr als 10% vorgesehen sind?
Außerdem werden werden die Hausaufgaben als Gruppenarbeit bewertet, eine individuelle Bewertung der Gruppenteilnehmer findet nicht statt. Das ist aber gegen mein Verständnis von MPO §7(14).
Des Weiteren besteht in beiden Veranstaltungen die Note zu einem sehr großen Teil aus einer Projektarbeit. Dazu habe ich gar nichts gefunden. Geht eine Projektarbeit vielleicht als schriftliche Hausaufgabe durch?
Ich habe nun eine Angabe zur Frist der Notenmitteilung gefunden, was passiert wenn diese nicht eingehalten wird?
In MPO §7(1) steht, dass Teilnajmenachweise zur Prüfungszulassung verlangt werden können. Das wird so definiert: " Ein Teilnahmenachweis bescheinigt die aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. ". Nun wurde von uns verlangt an einer Studie/Umfrage (teilweise außerhalb des Lehrstuhls) teilzunehmen, was meiner Ansicht nach nicht von oben genannter Definition abgedeckt ist, sehe ich das richtig?
Nun noch eine Frage zur Klausur: Diese ist in zwei Teile geteilt, den ersten Teil(Mid-Term) haben wir bereits geschrieben, der zweite steht noch an. Uns wurde gesagt wir dürfen vom ersten Klausurtermin(für den zweiten Teil der Prüfung) nicht abmelden. Was passiert, falls ich mich doch abmelde (nach MPO$14(1))? Wie wird dann die Prüfung der Wiederholungsprüfung bewertet? Zählt der Mid-Term da mit rein? Ist so eine Art von Prüfung überhaupt zulässig, denn laut MPO ist "Eine Prüfung [...] im Regelfall eine Klausurarbeit"?
Sorry für den langen Text und die vielen Fragen, aber ich bin für jede Hilfe sehr dankbar. Sollten tatsächlich Regelungen verletzt worden sein, an wen kann ich mich wenden?
"Die Antwort auf die Fragen, die mit 'Bin ich eigentlich der einzige...' anfangen, ist grundsätzlich 'nein' "