von Tommytb » 19.01.12 13:14
Um mal wieder zur ursprünglichen Frage zurückzukehren: Wenn du sie nicht in den ersten 3 Monaten nach deiner letzten Prüfung anmeldest meldet sich, falls sie es überhaupt bemerken, das ZPA bei dir, setzt dir eine Frist zur Anmeldung, und falls du diese verstreichen lässt bekommst du ein Thema sowie Betreuer zugewiesen.
So hat es mir mal Dr. Unger erklärt.
"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt."