Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

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Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

Beitragvon SubZer0 » 03.10.11 17:03

Hallo,

habe mir gerade mal die Wahlpflichtveranstaltungen im Bachelor und Master angeguckt und dabei ist mir aufgefallen, dass es dort teilweise sehr ähnlich klingende Veranstaltungen gibt z.B.

"Einführung in den Compilerbau" und "Compilerbau"
"Einführung in Model Checking" und "Model Checking"
"Einführung in die Funktionale Programmierung" und "Funktionale Programmierung"

usw

Nun stellt sich mir die Frage, ob das die selben Veranstaltungen sind und falls ja, wie das dann im Master aussieht, wenn man eine solche Veranstaltung bereits im Bachelor belegt hatte. Kann man die dann nochmal belegen bzw. sich sowohl für Bachelor als auch für Master anrechnen lassen oder darf man die dann im Master nicht mehr wählen?

mfg
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Re: Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

Beitragvon Vion » 03.10.11 17:30

Die Vorlesungen sind die selbe Veranstaltung. Meistens gibt es jedoch für Masterstudenten dann noch zusätzlichen Inhalt
oder es gibt eine andere Klausur.

Wenn man eine Veranstaltung im Bachelor gehört hat, kann man diese nicht mehr im Master besuchen.
Also wenn man im Bachelorstudium "Einführung in den Compilerbau" hört, darf man im Master nicht mehr "Compilerbau" hören.
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Re: Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

Beitragvon heins » 03.10.11 17:39

Intro to High Performance Computing war zB der unterschied dass die Masterstudenten eine Vorlesung zum Thema GPUs hatten, die so ziemlich genau so nach Einführung in die Programmierung gehalten wurde.
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Re: Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

Beitragvon SubZer0 » 04.10.11 18:14

kk danke. Das ist gut, wenn man das schon bei der Wahl der Fächer im Bachelor im Hinterkopf hat. Da das Master Zeugnis wichtiger ist (Bewerbungszeugnis), macht es dann wahrscheinlich Sinn, Fächer die einem liegen und die bei beiden Abschlüssen angeboten werden, eher auf den Master zu verschieben...
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Re: Schnittmenge im Wahlpflichtbereich Bachelor und Master?

Beitragvon chr. » 04.10.11 21:01

Vion hat geschrieben:Wenn man eine Veranstaltung im Bachelor gehört hat, kann man diese nicht mehr im Master besuchen.

Gilt das in gleicher Weise, wenn man eine (Wahlpflicht-)Veranstaltung im Bachelor endgültig nicht bestanden hat?
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